Prozessbeobachter
Familienrecht
Liebe Freude und Bewohner von Auersmacher und Umgebung
ich, verzweifelte Mutter, suche zahlreiche Prozessbeobachter
26. Februar 2014 13:40 Uhr, Saal 101
Amtsgericht Saarbrücken, Am Heidenkopf
Kinder und ich haben seit fast 4 Jahren keinen Kontakt
seit einem halben Jahr kein Lebenzeichen
Bitte unterstützen Sie sich mich gegen Justizwillkür
Zwecks Einhaltung von Grundgesetz, UN-Konventionen und wissenschaftlichen Nachweisen
Bitte mich auch mit meiner Petition untersützten
zur Petition geht es über die Adresse
https://www.openpetition.de/petition/online/sofortiges-lebenszeichen-kontakt-familienleben-mit-meinen-kindern
Claudia Sckaer, geb. Quack
http://deutsche-direkthilfe.de/claudia-sckaer-ich-darf-meine-vier-kinder-nicht-sehen/
Dieses wäre der vollständige Text gewesen.
hiermit stelle ich o.a. Petitionen wegen massiver, korrupter Rechtsbeugung durch das Amtsgericht Saarbrücken. Seit fast vier Jahren haben Kinder und ich keinen Kontakt. Seit über fünf Monaten haben wir kein Lebenszeichen voneinander. Richter Christmann bearbeitet meine Anträge nicht. Herr Weber vom Justizministerium und Herr Weber von der Dienstaufsicht finden keinen Grund für ein dienstaufsichtsrechtliches Vorgehen, obwohl gerade dies ein Grund ist. Mit der fehlenden Bearbeitung meiner Anträge ist das Recht des gesetzlichen Richters nach dem Grundgesetz nicht erfüllt und nicht gegeben.
Ich kann nicht mehr. Ich habe mich am 31.01.2014 übergeben. Mir geht es nicht gut, Kopfschmerzen, schlecht. Verkraften aber wie? Aushalten wie? 1.000 entsorgte Elternteile bringen sich pro Jahr um. Fehlender Kontakt von Eltern und Kindern, schädigt Eltern und Kinder.
Am 12.05.2010 wurden mir meine Kinder Justin, 3 Jahre alt, weil er an dem Tag nicht in den Kindergarten wollte, es keine Kindergartenpflicht besteht und Julien, 2 Jahre alt durch die Eltern des Vaters der Kinder entführt. Der Vater des Ex-Mannes zog an Justin. Dieser schrie Mama, Mama und wollte nicht mit. Am 31.05.2010 musste ich dann auch noch die Kinder Maurice und Marcel, beide 10 Monate alt herausgeben. Dies ohne Beschluss. Wenigstens durfte ich Marcel noch füttern und ihm die Windel wechseln. Seit dieser Zeit haben wir keinen Kontakt mehr.
Ich fordere die Sofortige Aufhebung der Folter und unser gesundheitlichen Schädigung und unsere Diskriminierung.
Ich weise darauf hin, dass wir nach Artikel 14 EMRK, den Genuss haben dass uns die in der UN-Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status gewährleistet wird.
In Artikel 8 EMRK ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verbürgt.
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Von den Beteiligten beim Familiengericht in den Verfahren Sckaer wurde und werde ich diskriminiert. Darunter leide ich derzeit schwer. Mit voller Absicht wurden mir die Verleumdungen und Unterstellungen des Vaters der Kinder durch den Verfahrensbeistand der Kinder erneut unterstellt. Dies mit Absicht damit ich verzweifle und mich umbringe. Ich weise darauf hin, dass es mir unter Diskriminierung nicht mehr möglich ist an einem Familiengerichtstermin teilzunehmen. Ich muss es mir aufgrund falscher Gutachten, die ohne eine Interaktionsbeobachtung, ohne Befragung von Personen die mich kennen, ohne Tests, als auch fehlender Revisionsmöglichkeit, nicht gefallen lassen mich falsch behandeln zu lassen, mir unterstellen zu lassen, dass ich, die als Spätgebärende vier Kinder auf die Welt gebracht habe, die ich alle hätte abtreiben können, ich würde den Vater der Kinder und die Kinder umbringen, ich wäre durch die Kinder belastet. Dies ist eine haltlose nicht überprüfte Angabe, weil keine Interaktionsbeobachtung gelaufen war. Ich hatte meine 10 ¼ Jahr jüngere Schwester mit erzogen und habe viele Unternehmungen mit ihren Freunden und Freundinnen getätigt. Würde ich meine Kinder umbringen wollen, was nicht der Fall ist, hätte ich dies unlängst getan. Denn derjenige der das will, den hält auch keine Tür und kein Gewaltschutzbeschluss. Im Übrigen ein Gewaltschutzbeschluss, der durch die Gewalt des Ex, dem dieser eigentlich gehört, erfolgt ist. Denn er trachtet mir mit Gewalt nicht umgekehrt. Zur Zeit des Zusammenlebens hatte er mir nachts versucht eine Flasche Mineralwasser im Bett überzuwerfen. Daher befindet sich hinter meinem Kopfkissen ein Loch in der Wand. Er hatte mich ständig sehr unsanft durch das Haus geschubst. Er hatte mir die Babynahrung übergeworfen. Er hat letztendlich durch diese Angabe ich hätte ihn bedroht erreicht, dass ich durch Gewalt in die Psychiatrie gebracht wurde. Ihm ist bis heute nicht ein Haar gekrümmt worden. Durch seine falsche Aussage, ich würde ihn und die Kinder umbringen, hat er erreicht, dass mir Gewalt angetan wurde, dadurch habe ich keinen Kontakt mit den Kindern. Dadurch bin ich ausgegrenzt und seelisch hoch belastet. Dies ist Gewalt und Folter mir und den Kindern gegenüber.
Selbst im Sommer kam er im Deutsch-Französischen-Garten auf mich zu. Polizei war vor Ort. Komisch dass obwohl er wütend um sich schlagend auf mich zugegangen war, ich dann gehen musste.
Ständig wird mir vorgehalten, dass ich den Vater der Kinder als auch die Kinder um-bringen will. Dies sind Unterstellungen von dem Vater der Kinder, damit er den Genuss hat von Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Hartz IV und sonstigen Leistungen, damit er nicht mehr arbeiten gehen muss. Diese Unterstellungen kommen daher von allen Beteiligten, samt Richter Christmann. Diese Diskriminierung brauche ich mir bei Gericht nicht gefallen zu lassen. Ständig erfolgen die Versuche in mein Privatleben einzugreifen. Dies kann ich nicht mehr ertragen. Ständig wird mir allein auf Wunsch des Kindsvaters angegeben ich muss begleiteten Umgang machen. Dies kann ich nicht mehr tragen und ertragen. Diese Worte verbitte ich bei Gericht genauso wie die Behauptungen ich wäre psychisch krank. 80 % der Gutachten sind falsch. Ich habe einen Anspruch auf Reputation. Ich bin ausgegrenzt, ich werde in nicht vorhandene Krankheit hineingedrängt. Auch dies ein Vorgang, den ich mir nicht gefallen lassen muss.
All diese Unterstellungen und Verleumdungen haben mich meines Lebensinhalts meiner Freude und Anteilnahme im Leben zerstört. Mir meinen Lebensinhalt geraubt, für die Ruinierung meines Lebens gesorgt.
Unterstellungen die mit voller breiter Seite vom Jugendamt und allen Beteiligten erfolgt ist und derzeit noch erfolgt. Von Menschen die mich außer von den Gerichtsterminen nicht kennen.
Ich muss es nicht tragen, dass die Beschlüsse aufgrund dieser Diskriminierung länger Bestand haben und immer wieder Rückgriff auf diese diskriminierenden Beschlüsse gezogen wird. Ich habe für meine Kinder gesorgt, ich habe meinen Kindern nichts getan. Mir wurde aufgrund Unterstellung und Verleumdung vier Mal Gewalt angetan. Davon drei Mal durch die Polizei. Mir wurden die Kinder entführt. Nicht ich habe Kinder entführt und vorenthalten. Das was hier vorliegt ist Beihilfe zum Kindesentzug, Kindeswohlschädigung und Bindungsunfähigkeit.
Niemand hat ein Recht mich und meine Kinder zu schädigen, uns seelisch zuzusetzen, uns voneinander auszugrenzen und schon gar nicht aufgrund Verleumdung und Unterstellung.
Verleumdung und Unterstellung sind bei Familiengericht Tagesordnung und haben dort nichts zu suchen und zu unterbleiben.
Ich habe ein Anrecht, dass ich, ein faires, nicht diskriminierendes Verfahren habe. Dies ist bis heute nicht der Fall. Auch entspricht es mit Billigung des BVerfG dem Kindeswohl grundsätzlich am besten, wenn das Kind von dort wo es entführt wurde, zurückgegeben wird (13VerfG, FamRZ 1996, 405). Soweit dieser Eltern-teil die Kinder in der Weise beeinflusst, dass sich diese gegen eine Rückkehr aussprechen, hat sie dies zu verantworten. Es obliegt ihm, alles zu unternehmen, um die mit der Rückkehr der Kinder typischerweise verbundene Beeinträchtigung des Kindeswohls möglichst zu vermindern. Dies gilt insbesondere für den Fall der ablehnenden Haltung der Kinder, zurückzukehren.
Ich muss es mir auch nicht die Anordnung durch das Amtsgericht aufgrund Beschwerde, gefallen lassen mich bei jedem Besuch anpöbeln zu lassen mich auszuziehen und meine Taschen zu leeren. Es ist sehr wohl das Recht des Bürgers seine Meinung frei in Wort, Bild und Schrift zu äußern. Abgesehen dies auch ohne Anordnung mehrfach der Fall war.
1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992
(Zitat)„Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.“(Zitat Ende)
Auch diese Diskriminierung brauche ich mir nicht gefallen zu lassen und verbiete diese daher.
Ich bitte daher und habe den Anspruch, dass alle Verfahrensbeteiligten angehalten werden, jede Form von Diskriminierung mir gegenüber zu unterlassen, dass diese als Verfahrensbeteiligte ausgeschlossen werden und den Verhandlungsraum verlassen müssen. Es ist auch Anspruch von mir dass jedem Verstoß von Grundgesetz und Konventionen sofort strafrechtlich nachgegangen wird, diese unverzüglich geahndet werden. Ich beanspruche auch, dass ich einen Richter habe, der in der Lage ist Gesetze richtig anzuwenden, diese einwandfrei zum Ausdruck zu bringen und den Inhalt der Gesetze zum Ausdruck zu bringen. Der die Gesetze kennt und anwendet. Der den Inhalt der Paragraphen in der Lage ist zu verstehen und richtig anzuwenden. Ein Richter der die Verfahrensabläufe kennt und beherrscht und keinerlei Konfabulationen von sich gibt. Ein Richter der nicht verhindert, dass ich keine Rechtsverteidigung habe. Der meine Mutter, die selbst schon ein Verfahren am Familiengericht hatte, weil auch sie keinen Kontakt mit den Kindern hat, als Bekannte von mir bezeichnete, so dass selbst eine Verteidigung und damit eine Zeugenaussage über mich verhindert war und den Beisitzern, von denen eine von ihm selbst geladen war, nicht angibt dass sie sich bei Gericht nicht aufzuhalten hätte, weil er mir die Beisitzer nicht genehmigt. Ich bestehe daher und aufgrund der Länge der Zeit auf der sofortigen Herausgabe meiner Kinder an mich. Dieses Land hat für meine und der Kinder Schädigung gesorgt. Alle vier Kinder sind sprachbehindert. Zwei gehbehindert, weil sie ständig angeschnallt wurden. Die beiden Jüngsten machten daher ihre ersten Schritt erst im Alter von vier Jahren. Die Behinderungen behalten Maurice und Marcel für ihr gesamtes Leben. Die Folge von Fehlentscheidung. Dementsprechend haben wir Anspruch auf Schadenersatz.
Alle spielen hier, mir scheint mit Absicht spekulativ mit meinem Tod, damit die Akte geschlossen werden kann und mit den Kindern das Geschäft mit dem angeblichen Kindeswohl weitergehen kann. Die Kinder werden schon psychiatrisiert. Damit sich Familiengericht mit Jugendamt und dann folgend das Jugendamt mit Förderverbänden, dem Sozialministerium und Landesamt für Soziales, auf Kosten des Steuerzahlers, gegenseitig die Hände schmieren.
In Erwartung der Einhaltung der o.a. Artikel als auch der Einhaltung von Gesetz und bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen.
Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner eigenen Persönlichkeit, das allerdings den in dieser Verfassungsbestimmung genannten Eingrenzungen unterliegt (BVerfGE 53, 185 [203]). Das Verhältnis des Elternrechts zu diesem Kindesrecht wird durch die besondere Struktur des Elternrechts geprägt. Dieses ist wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes, wie sich schon aus dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt, der vom Recht zur Pflege und Erziehung spricht und so schon per definitionem das Kindesinteresse in das Elternrecht einfügt (vgl. Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 19 Abs. 3 Rdnr. 22). Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es in erster Linie die Eltern sind, die nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ihre Kinder zu erziehen haben. Sie sollen das Recht haben, Pflege und Erziehung “nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten” (BVerfGE 24, 119 [143]; 31, 194 [204]; 47, 46 [69 f.]). Diese Verantwortung ist eine Eltern-Verantwortung und jedenfalls keine primäre Staatsverantwortung. Die Eltern genießen insoweit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.
Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Das Umgangsrecht eines Kindes sichere dessen Interessen an der Wahrnehmung sozialer Kontakte.
Das durch § 1684 BGB gewährte Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem (nicht bei ihm lebenden) Kind erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und steht somit unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ). Es ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, ; 64, 180 ). Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ).
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ). Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
Das Umgangsrecht soll dem Berechtigten die Möglichkeit geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen und die bestehenden natürlichen Bande zu pflegen, d.h. einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen. Dem Kind soll das Umgangsrecht ermöglichen, die Beziehung zu dem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten, sie durch Begegnungen und gegenseitige Ansprache zu pflegen. Denn es ist für eine gedeihliche seelische Entwicklung des Kindes bedeutsam, nicht nur einen sorgenden Elternteil als ständigen Bindungspartner zu haben, sondern auch den anderen als Elternteil nicht faktisch zu verlieren. In der Kommunikation mit beiden Elternteilen kann das Kind Zuneigung erfahren, von diesen lernen und Impulse wie Ratschläge erhalten, was ihm Orientierung gibt, zu seiner Meinungsbildung beiträgt und ihm dazu verhilft, sich zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln. Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder dritter Personen oder an sogenannten neutralen Orten stattzufinden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur FamRZ 1995, 86; 2007, 105; 2008, 494 und 845; BGH FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133; Brandenburgi-sches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 15. Januar 2009, Az. 10 UF 155/08; erkennender Senat FamRZ 2002, 414).
§ 31 BVerfGG
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
§ 6 Grundgesetz
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses “natürliche Recht” den Eltern nicht vom Staate verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 ). Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet (vgl. BVerfGE 34, 165 ). In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).
Eine gerichtliche Entscheidung, nach der die Trennung des Kindes von seinen Eltern fortdauern kann, ist mit dem in Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar, wenn ein schwerwiegendes – auch unverschuldetes – Fehlverhalten und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes (vgl. BVerfGE 7, 320 ;59, 360 ), jene von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ;60, 79 ). Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
§ 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
(3) Satz 3 Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden
Eine Beratung habe ich bis heute nicht durch das Jugendamt erhalten. Auch nicht durch die Verfahrensbeistände. Selbst Mediation am Amtsgericht wurde mir abgelehnt.
§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Artikel 8 EMRK
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Artikel 14 EMRK
Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Artikel 2 [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Artikel 4 [Verwirklichung der Kindesrechte]
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Artikel 5 [Respektierung des Elternrechts]
Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
Artikel 8 [Identität]
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Artikel 9 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang]
(1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
(4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.
Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Artikel 13 [Meinungs- und Informationsfreiheit]
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Artikel 16 [Schutz der Privatsphäre und Ehre]
(1) Kein Kind darf willkürlich oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 18 [Verantwortung für das Kindeswohl]
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
(2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.
Artikel 22 — Achtung der Privatsphäre
(1) Menschen mit Behinderungen dürfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben, keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung oder ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen ihrer Ehre oder ihres Rufes ausgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
(2) Die Vertragsstaaten schützen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen die Vertraulichkeit von Informationen über die Person, die Gesundheit und die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen.
Artikel 23 — Achtung der Wohnung und der Familie
(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen.
Das Bundesverfassungsgericht weist in seinen Beschlüssen 1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 und 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008 auf folgende Grundsätze (Art. 6 GG) hin:
Ungerechtfertigte Umgangseinschränkungen verletzen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen .
Auch wenn das Kind nicht bei einem Elternteil lebt, muss grundsätzlich der persönliche Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil ermöglicht werden. Dasselbe gilt auch wenn das Kind fremd untergebracht ist. (Pflegefamilie, Heim)
Es entspricht dem Kindeswohl, dass die familiären Beziehungen aufrechterhalten werden und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln getrennt wird.
Nur wenn eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung des Kindes bei Wahrnehmung eines Umgangsrechtes entstünde, ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss zum Schutze des Kindes veranlasst.
Der Wille des Kindes muss berücksichtigt werden, soweit dieser mit seinem Wohl vereinbar ist.
Das Kind muss im Gerichtsverfahren die Möglichkeit erhalten, seine persönlichen Beziehungen zu seinen Eltern erkennbar werden zu lassen.
Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechtes bedarf einer nachvollziehbaren Begründung, welche eine nähere Auseinandersetzung mit dieser Frage notwendig werden lässt.
Artikel 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kinder bestehende Familiengemeinschaft als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass Artikel 6 Abs. 2 GG den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das des Schutzes und der Hilfe bedürftige Kind garantiert.
Die Verfassungsgrundsätze verlangen eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfasst das Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK zumindest – auch – nahe Verwandte – zum Beispiel Großeltern und Enkel -, da sie innerhalb der Familie eine beachtliche Rolle spielen können. Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, S. 2449 ). Hieraus folgt, dass die Gerichte bei der Auswahl eines Vormunds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben.
Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne von § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes.
Die Umgangsrechte gelten gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes auch für Großeltern, da diese ebenfalls unter den Schutz des Artikel 6 GG und Artikel 8 EMRK fallen (siehe BVerfG, 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008 – im Blog unten)
Montag, 30. Juli 2012
Bundesverfassungsgericht: Bei Sorgerechtsentzug muss Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein
BVerfG, 1 BvR 3116/11 vom 28.2.2012, Absatz-Nr. (1 – 38), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120228_1bvr311611.html
Rechtsanwältin Katrin Hombach in Sozietät Rechtsanwälte Hoffmann, Peschkes & Partner GbR, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden und Rechtsanwälte Hausmann & Sandreuther, Bahnhofstraße 31, 91126 Schwabach
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem vorliegenden Beschluss mit einer immer wiederkehrenden Problematik befasst:
Sowohl Jugendämter, als auch Sachverständige stellen gerne viele negative Verhaltensweisen bei ihrem Klientel fest und leiten daraus eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung oder Erziehungsunfähigkeit ab, mit der Folge, dass den betroffenen Eltern bzw. Elternteilen mit einer solchen Begründung die elterliche Sorge entzogen wird.
In dem vorliegenden Beschluss verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht dass Befürchtungen für eine in der Zukunft liegende mögliche Gefährdung eines Kindes keine Grundlage für einen Sorgerechtsentzug gem. § 1666 BGB rechtfertigen. Vielmehr müsse ein bereits eingetretener Schaden belegt sein.
Der Gesetzgeber hatte im Jahre 2000, das Gesetz zur Achtung der Gewalt in der Erziehung(§ 1631 BGB) beschlossen und verkündet hat.
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
63 % der jugendlichen Selbstmörder
74 % der schwangeren Teenager
90 % aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70 % der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85 % aller jugendlichen Häftlinge
76 % aller Schulabbrecher
75 % aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
88 % aller verhaltensgestörten Kinder und Jugendlichen.
sind Trennungskinder.
Ich hatte am 30.01.2014 erneut an das Amtsgericht Saarbrücken, die Dienstaufsicht geschrieben, dass ich darunter leide von meinen Kindern nichts zu wissen, und dass innerhalb der nächsten Minuten meinem Anliegen nachgegangen wird. Es erfolgte keine Reaktion. Folgedessen rief ich an. Herr Weber gab an er hätte die Polizeiinspektion Saarbrücken Brebach involviert und dass er mich nicht helfen könnte und legte auf. Bravo die Dienstaufsicht geht nicht gegen den Richter vor der für die Missstände sorgt, mir geschrieben hatte weil ich nicht nachweisen kann, dass ich keine Auskünfte erhalte, was ich nicht kann, geht er dem nicht nach und macht keine Verhandlung und keinen Termin.
Der Nachweispflichtige ist der Ex nicht ich.
Folgedessen rief ich bei der Polizei an und gab dieser an, sie wollen wegen Folter, gegen die für meinen Zustand Verantwortlichen, das Amtsgericht Saarbrücken vorgehen. Hierauf habe ich einen Anspruch.
Mir wurde angegeben, das tun zu wollen.
Und von wegen die Polizei wollte mir weiterhelfen. Das Ordnungsamt hatte Anzeigen von der Polizei erhalten. Ah 43 Sek.-Gespräch und seine ungerechte Folge.
Dann klingelt es. Es hatte damit 7 Stunden gedauert. Die Polizei stand vor der Tür. Nicht die Kinder. Es war möglich ein Schreiben der Polizei zukommen zu lassen. Mir ein Schreiben zukommen zu lassen, dass Kinder und ich endlich ein Lebenszeichen oder Kontakt miteinander aufnehmen können, dazu war das Gericht nicht in der Lage.
Ich möchte dass wegen Folter vorgegangen wird.
Von der Staatsanwaltschaft eine Ablehnung erhalten
Am Amtsgericht eine Ablehnung erhalten.
Und wieder ist es nicht möglich wegen Folter vorzugehen. Folter die durch das Amtsgericht und Oberlandesgericht Saarbrücken ausgeübt wird.
Niemand will im Saarland zuständig sein.
Auf meine mittlerweile dreimaligen Anträge auf Disziplinarverfahren gegen den Richter, habe ich bis heute noch nicht ein Eingangsschreiben erhalten. Wäre den Anträgen nachgekommen, würde die heutige Situation nicht bestehen.
Zahlreiche Richter schädigen vorsätzlich das Kindeswohl. Es ist der Wahnsinn und die Verfahrensanwälte die zwar beigeordnet werden, machen nichts und beziehen pro Forma Geld für nichts. Da kann man sich wirklich fragen für was die eingesetzt werden, außer das Geld im großen Stil zum Fenster herausgeworfen wird.
Entzug von Kindern, die Existenz ist denen genommen, die sich umgebracht haben und denen die sich mit den familienrechtlichen Schreiben auseinandergesetzt haben.
Schon in den fünfziger/sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde bei Kindern, die ohne Bezugsperson aufwuchsen, beobachtet, dass eine fehlende oder gestörte Mutter-Kind-Beziehung zu Fehlentwicklungen und Entwicklungsstörungen bis hin zum Hospitalismus (auch Deprivationssyndrom genannt) führen kann (Spitz, 1945; Coleman & Provence, 1957). Im späteren Entwicklungsverlauf kann dies zu Verzögerung oder Störungen der Persönlichkeitsentwicklung und zu Defiziten der intellektuellen und sozialen Fähigkeiten (Brodbeck & Irwin, 1946), bis hin zu psychischen Erkrankungen, wie der Depression oder Schizophrenie (Agid et al., 1999; Heim & Nemeroff, 2001) führen.
Seelische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Zitat aus dem Brandenburger Leitfaden “Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche” Diagnostik, Fallmanagement, Hilfesystem. Zweite, überarbeitete Auflage Potsdam, November 2007, Seite 10: Seelische Gewalt
“Seelische Gewalt wird meist als Drohungen, verletzende verbale Äußerungen und Redensarten, Zwänge, emotionales Erpressen oder Liebesentzug, Abwendung oder Ablehnung ausgeübt. Zu unterscheiden sind aktive Formen seelischer Gewalt, wie feindliche oder abweisende Verhaltensweisen, von passiven Formen, wie das Unter-lassen oder Vorenthalten von Erfahrungen oder Beziehungen, die zu einer gesunden emotionalen Entwicklung erforderlich sind. Alle Formen seelischer Gewalt beeinträchtigen die Vertrauensbeziehung zwischen Bezugsperson und Kind und behindern das Kind damit in seiner geistig-seelischen Entwicklung zu einer autonomen und le-bensbejahenden Persönlichkeit (Eggers 1994)
“Seelische Gewalt wird meist als Drohungen, verletzende verbale Äußerungen und Redensarten, Zwänge, emotionales Erpressen oder Liebesentzug, Abwendung oder Ablehnung ausgeübt. Zu unterscheiden sind aktive Formen seelischer Gewalt, wie feindliche oder abweisende Verhaltensweisen, von passiven Formen, wie das Unterlassen oder Vorenthalten von Erfahrungen oder Beziehungen, die zu einer gesunden emotionalen Entwicklung erforderlich sind. Alle Formen seelischer Gewalt beeinträchtigen die Vertrauensbeziehung zwischen Bezugsperson und Kind und behindern das Kind damit in seiner geistig-seelischen Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit (Eggers 1994)
Als gesichert gehen andere Senate und das Bundesverfassungsgericht in diesem Rahmen davon aus, dass die Trennung des Kleinkindes von seinen leiblichen Eltern zu den schwerwiegendsten psychischen Einwirkungen auf ein Kleinkind gehört, weil in diesem Alter die emotionale Bindung an die leiblichen Eltern, namentlich die leibliche Mutter, zentral und lebensbestimmend ist.
Eltern-Kind-Trennungen haben für alle Beteiligten traumatisierende Folgen, so dass häufig der Schaden für die Kinder durch solche Trennungen größer ist, als derjenige Schaden vor dem sie durch die Trennung (vorgeblich) bewahrt werden sollen.
Die zwangsweise Trennung der Klägerin von ihren leiblichen Eltern stellt einen tief-greifenden, mit seelischen Verletzungen verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin zu 1) dar. welches namentlich durch Art. GG Artikel 6 Abs. GG Artikel 6 Absatz 2 GG noch unter besonderen Schutz gestellt wird, welcher nur durch Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung kompensierbar ist. (…)
Heute wird bei einer Vielzahl von körperlichen und seelischen Erkrankungen und psychosozialen Verhaltensstörungen die Ursache in den primären Beziehungserfahrungen der ersten Lebensjahre erkannt. Diejenigen die durch fehlenden Kontakt verursacht werden. Diese sind verantwortlich für diese Schäden, weil Sie den Kindern den Kontakt verhindern.
Vernachlässigte Kleinkinder, egal ob in Familie oder Krippe, können die riesigen Entwicklungs-Potentiale nicht ausschöpfen, die das frühkindliche Gehirn bietet. Ein “zu wenig” an anregender Umgebung und intensivem “Dialog” mit vertrauten Personen lässt das kindliche Gehirn “schrumpfen”. Eine Tatsache, die inzwischen vor allem von gebildeten Eltern verstanden wird – aber eben auch gelegentlich missverstanden!
Kinder lernen schon im Mutterleib und können das Erlernte als Neugeborene auch nutzen. Wir wissen, dass Babys auf die Ansprache ihrer Mütter positiv reagieren, weil ihnen die Stimme vertraut ist – schon aus den letzten Monaten der Schwangerschaft.
Ein Baby im Krabbelalter kann seine Umwelt mutiger und geschickter erforschen, wenn es sich auf den “Rückzugsort”, die vertraute, liebevolle und tröstende Bezugs-person verlassen kann
Mit einer großen Nähe zu den Eltern, in einer liebevollen Eltern-Kind-Bindung über-stehen Kinder auch länger andauernde Stresssituationen ohne – oder mit weniger – bleibenden gesundheitlichen Schäden.
Andauernder Stress in der frühen Kindheit durch Gewalterlebnisse, physischen oder emotionalen Missbrauch, wirtschaftliche Not, familiäre Spannungen und ähnliches macht Menschen krank – auch noch als Erwachsene. Am schlimmsten und folgenreichsten ist das, wenn die Zuwendung, Liebe und Wärme der Eltern – oder zumindest einer anderen ständig verfügbaren, liebevollen Bezugsperson – fehlen.
Der Körper versucht in diesen Situationen den Stress durch Anpassungsleistungen vor allem im Gehirn irgendwie auszugleichen und die zum Überleben notwendige psychische und physische Balance (Allostase) aufrecht zu erhalten. Normalerweise kehrt dieses Anpassungssystem in den Normalzustand zurück, sobald der Stress vorbei ist. Bei dauerhaftem Stress aber wird das System überfordert. Das Anpassungssystem läuft aus dem Ruder, Psyche und Organe erkranken. Folgen sind häufig ein gestörtes Reaktionssystem im Gehirn (Cholesterol), Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen (metabolisches Syndrom).
Eine Studie mit 750 Teilnehmern hat jetzt beide Effekte nachweisen können: Den langfristig krank machenden Dauerstress in der Kindheit einerseits und die “Pufferfunktion” der Elternliebe in solchen Situationen.
“Unsere Ergebnisse zeigt, dass es einen Weg gibt, zumindest die Gesundheitsschäden als späte Folge von frühkindlichem Stress, Misshandlungen etc. zu mildern,” so eine der Autorinnen an der Universität von Kalifornien, Los Angeles (UCLA), Prof. Judith E. Carroll. “Wenn ein Kind in solchen Situationen liebevoll betreut wird von den Eltern oder einer mütterlichen Person, ist es weit besser geschützt vor den Folgen für die Gesundheit im Erwachsenenalter als die Kinder, die diese liebevolle Zuwendung nicht bekommen.”
Für die Autorinnen sind ihre Ergebnisse Anlass, auf die dringende Notwendigkeit frühzeitiger Hilfen bei familiären und außerfamiliären Stresssituationen für Kinder.
Quelle: Science Daily
Studie: J. E. Carrol et al., Childhood abuse, parental warmth, and adult multisystem biological risk in the Coronary Artery Risk Development in Young Adults study, Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS), 23. Sept. 2013, online vorab veröffentlicht.
Kindesentzug Schikane und Lebenszerstörung und Kinderschädigung.
Art.19 GG Abs. 2 gibt an: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Das Handeln vom Familiengericht Herrn Christmann deckt sich damit nicht mit o.a.
Gesundheitsschädigung ist in keinem Gesetz angegeben.
Ich bitte Sie mich und meine Kinder in unserem Anliegen zu unterstützen.
Unter dem Spendenkonto: 13 11 100 der Deutschen Direkthilfe
Empfängerbank: Bank für Sozialwirtschaft
Bankleitzahl: 370 20 500
IBAN: DE 37 370 205 00000 13 111 00
BIC: BFS WDE 33 XXX
ist es möglich mich und die Kinder auch finanziell für eine Rechtsverteidigung zu unterstützen.
Ich bitte Sie diese Petition möglichst breitflächig bekannt zu machen, damit ich und Kinder unser Ziel eines ungestörten Familienlebens erreichen können. |
März 12, 2014 um 2:28 pm
[…] Justiz & Jugendamtsskandale – Opfermeldestelle […]
März 23, 2014 um 3:38 pm
Bericht aus Österreich
Ca 12.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, die Inquisition der Kindesabnahme wütet: Kinder werden mit Polizeigewalt von Schulen, Familien oder anderen Orten abgeholt, wenn das Jugendamt eine „Gefahr-im-Verzug-Meldung“ ausspricht. Solche Meldungen (samt Kindesabnahme) werden durch Unterstellen von Verwahrlosung, Nicht-Ernähren-Können, „Symbiotische Beziehung“ zwischen Eltern und Kind, Vermutung sexuellen/psychischen Missbrauchs oder behauptete Suizidgefährdung eines Elternteils „gerechtfertigt“.
Geschwister werden häufig getrennt fremduntergebracht. Vorliegenden Berichten zufolge erschienen in Entbindungsstationen österreichischer Krankenhäuser SozialarbeiterInnen des Jugendamtes und setzten Mütter unter Druck, ihr Neugeborenes wegzugeben.
Auch heute werden in Österreich Babys gleich nach der Geburt vom Jugendamt weggenommen:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=131223003
Die leiblichen Eltern kämpfen um die Obsorge, während sie fortschreitende Entfremdung feststellen müssen.
Bei den monatlich gewährten zwei Stunden Besuchskontakt wird die Mutter gemobbt.
Auch heute werden in Österreich Kinder unter Jugendamtsaufsicht zwangsmedikamentiert:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=130328005
Mara wird mit „Abilify“ gequält. Das Medikament ist ab 15 Jahren zugelassen. Mara ist 10 Jahre alt.
Auch heute werden in Österreich Kinder durch Ämter und Behörden schikaniert:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=130914002
Nach mehreren Fluchtversuchen der Kinder zu ihrer Mutter dürfen sie derzeit bei ihr leben. Die Kinder leiden an schweren Alpträumen durch die Zwangspsychiatrierung. Ritznarben an ihren Armen erinnern an die Fremdunterbringung, in der sie psychisch gefoltert wurden:
„Deine Mama liebt dich nicht. Du bist deiner Mama egal. Aus diesem Heim ist noch nie jemand zurück nach Hause gekommen“.
Das Jugendamt unterliegt keiner Qualitätskontrolle. Hinter dem „Kinderklau“ sind einflussreiche Wirtschafts- und Geldkreise aktiv.
Mai 10, 2014 um 9:56 am
bitte freischalten. Danke.
Januar 27, 2017 um 4:46 pm
https://kinderklau.wordpress.com/2017/01/27/kinderhandel-wieviel-tode-kinder-will-der-staat-noch/
Januar 6, 2018 um 3:21 pm
Dies ist keine Werbung , es dient nur zur Wahrnehmung !
Eure wichtigen Sorgen nehmen Politiker nicht ernst und es wird spürbar schlimmer .
Die EU entscheiden .
Hier ist ein Radio im Internet , Menschen bringen Nachrichten wo sonst nicht gebracht werden .
https://www.ddbradio.net/
Hier ist eine Verfassung die ihr Problem mit einbindet lesen Sie nach .
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/
https://www.bundesstaat-deutschland.com/
August 21, 2014 um 1:37 pm
[…] Justiz & Jugendamtsskandale – Opfermeldestelle … […]
September 27, 2014 um 11:05 am
Hallo , ich heiße Galos dorota-laura geb. 09.01.1968 in Szczecin Polen , ich war nach Deutschland Regensburg angereist am 09.01.1987 , ich war damals schwanger mit meinem sonh Thomas zu besuch hier bei meine Mutter , ich wollte wieder nach hause aber aus politischen grunden war das damals nicht möglich so bekamm ich mein sohn Thomas Martin zu Welt ( 29.01.1987 ) in St.Josef krankenhaus Regensburg , ich sprach und verstand damals NICHT die deutsche sprache und wusste auch nicht was so um mich und mein sohn Thomas vor sich ging , im April 1987 würde mir mein sohn Geklaut und der horror ging weiter …. Das Martyrium hält bis heute noch an , inzwischen würden mir 4 kinder gestohlen ohne gründe , ohne gerichtliche beschlüsse ohne mein zusprüch , seit damals habe ich hier und meine kinder keine Menschenrechte , keine Familienrechte , keine Ausländerrechte , keine etnische rechte , gar keine rechte , der Franz Dorner erfindet geschichten die niemals waren oder sind oder werden sein … meine ehemann den ich 18.02.1993 geheiratet habe hat inzwischen 4 beipaß nach 4 herzinfarkten er würde ohne grund nur durch Jugendamt erfindungen und intrigen am 06.02.1996 aus Deutschalnd nach Rümenien deportiert …. unsere Martyrium ist sehr lang um das alles ihnen zu schreiben möchte ich mich gern mit ihnen in verbindung setzen . bitte helfen sie Uns , ich habe am meine jungste Tochter Maya-Josefin Galos geb. 11.12.2008 seit 2-jahren nicht gesehen , ich bekomme keine informationen wo sie ist und warum , alle meine kinder dürften Muttersprache NICHT lernen heißt die würden Germaniesiert auf vorderung von FRANZ DORNER , bitte helfen sie Uns , wir haben den Verdacht das sich um Pedophile Pflegeeltern handelt weil Franz Dorner erwehnte in ein schreiben das die Pflegefamilie seit Maya -Josefin baby war mit ihr schläft und andere sachen … das ist ja sehr Provokativ von Franz Dorner abteilungsleiter des Regensburger Jugendamt …. bitte helfen sie uns wir leiden schon seit 27 jahren in trennung und entfremdung durch Franz Dorner , ale dokumente habe ich beisammen und bin bereit auch alles zu erzählen , bin fit und gesund , hate niemals kontakt mit drogen , medikamenten oder mit ungesundem Nahrung oder sonst schädlichen sachen … bitte helfen sie uns … mit freundlichen Grüßen – galos dorota-laura hier noch mein telefon nummer ; 0941 / 307 977 61 , wir warten auf Ihre Antwort
November 13, 2014 um 1:35 pm
Es ist skandalös, wenn ein Mandatsträger des deutschen Bundestages seine Popularität, bzw. seine Beziehungen für die berufliche Nebentätigkeit als Anwalt in der eigenen Kanzlei missbraucht.
Noch schlimmer, wenn dieser Mandatsträger aus den Reihen der Partei mit dem C im Namen kommt und im Ausschuss für Sorgerecht für nicht verheiratete Väter, sein Position für die nebenberufliche Tätigkeit als Anwalt für Familienrecht nutzen kann. Im Einzugsgebiet der eigenen Kanzlei und im Wahlkreis kann man mit dieser Popularität gut punkten und auch so manchen Richter oder Jugendamtsmitarbeiter beeinflussen.
Schlimm, wenn man mit dieser Vormachtstellung das Kindeswohl missbraucht, der Sache wegen.
Im Bundestag, sowie im obengenannten Ausschuss, kommen Erfolge in dieser Sache sicher gut an.
Dezember 10, 2014 um 7:54 pm
Ich bin Opfer von staatlichem kinderkllau,brauche Hilfe wo bekomme ich sie
Januar 17, 2015 um 2:56 pm
60-jähriges, kinderloses Ehepaar erhält 4-jähriges Mädchen als Pflegekind
Nur politische und freundschaftliche Verflechtungen machten es möglich, dass der Bürgermeister von Kankelau und Vorsteher des Amt Schwarzenbek-Land und seine Frau vom Amtsgericht und dem Jugendamt Schwarzenbek ein 4-jähriges Kind zur Pflege erhalten.
Kankelau ist ein verschlafenes 200-Seelen Dorf, ca. 8 KM entfernt von Schwarzenbek im Landkreis Ratzeburg. Ein Ort, in dem sich jeder Jugendliche wünscht, aufzuwachsen.
Aber auch bei „Eltern“, die ihre Groß- oder Urgroßeltern sein könnten?
Bei Jugendämtern gilt:
„Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen Familien-entsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein.“
Nicht so in Schwarzenbek!
Dort dürfen die Pflegeeltern auch schon mal 74 Jahre alt sein, wenn das Pflegekind volljährig sein wird.
Vorausgesetzt, Pflegepapa (62J.) ist Vorsteher des Amtes Schwarzenbek-Land und pflegt zum dortigen Amtsgericht und Jugendamt einen freundschaftlichen Kontakt.
Vielleicht wird deswegen auch bald in Schwarzenbek, in dem vieles Möglich zu sein scheint, was Recht und Gesetz widerspricht, die Volljährigkeitsgrenze auf 7 Jahre herabgesetzt.
Mittlerweile kursiert schon der Spitzname „Schildabek“, eine Wortkombination aus Schwarzenbek und der Stadt Schilda, in der das Rathaus ohne Fenster geplant und gebaut wurde und man mit Eimern Tageslicht hineintragen wollte, im Netz.
Das Pflegekind, ein Mädchen von 4 Jahren, das auch für die Enkelin gehalten werden könnte, langweilte sich schrecklich.
Linda J., vom Jugendamt und Richterin Heike M. vom Amtsgericht Schwarzenbek wussten Abhilfe.
Ein ebenfalls 4-jähriges Mädchen, um das die Eltern einen Sorgerechtsstreit führen, wurde kurzerhand von Linda J. Freitag 16h gewaltsam, unter elendigstem Weinen und Schreien aus der KITA St. Franziskus entrissen und nach Kankelau deportiert, ohne das das Kind Gelegenheit hatte, Eltern oder irgendeinen Verwandten zu sehen oder der Verfahrensbeistand des Kindes zugegen war.
Wenn in Schwarzenbek sich zwei um ein Kind streiten, freut sich der Bürgermeister von Kankelau.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa und den Aufenthalt in Kankelau erlitt das Kind als Folge des psychischen Stresses einen Pseudokrupp-Anfall. Die Pflege(groß)mutter übergab das Kind bei Wind und Wetter, sommerlich bekleidet, ohne Höschen, dem Kindesvater zum Umgangstag. Eine Pflegefamilie wie aus dem Bilderbuch?
Wohl nur aus schwarzenbeker Amtsbüchern.
Keine 2 Wochen später hat das Oberlandesgericht unter dem AZ 10 UF 155/14 dem rechtswidrigen und kindeswohlschädigendem Treiben des Amtsgerichtes und des Jugendamtes Grenzen gesetzt und das Kind vorläufig dem treusorgenden, hamburger Vater zugesprochen.
Mittlerweile wird das kleine Mädchen, wegen seiner traumatischen Erlebnisse in Schwarzenbek, psychologisch betreut.
Das andere Kind bleibt seinem ungewissen Schicksal überlassen.
Januar 25, 2015 um 11:10 am
Wir kämpfen seit zwei Jahre mit unsere Jungs und ab morgen wir unsere Maus drei Wochen alt wir sehen sie nicht und bekommen auch keine Auskunft vom Jugendamt Geilenkirchen!! Da die auf andre lügen von andre Leute glauben tut,und der Gutachten hat nur mist geschrieben!Frau Delens vom Jugendamt Geilenkirchen und der gutachter Andreas Krause und die verfahren bei stand für die Kinder Jasmin Müller die bleiben alle auf dem Gutachten bestehen und meine 10 Jahre Vergangenheit! Wir lieben unsere Kinder und wir wollen die wieder zurück haben,die haben keine Grund gehabt die Kinder bei uns raus zu holen…die haben alles zuhause
Mit freundlichen Größe Andrea lehne und Dieter fahr
März 17, 2015 um 3:28 pm
Ich habe auch einen Fehler gemacht tun im Moment wirklich alles um gute Eltern zu sein.
Unsere 7 kinder leben noch bei uns doch wir sollen ein Gutachten mache,wir denken das es negativ ausgehen wird.diw gutachterin hat überhaupt keinen guten Ruf. Wir haben Angst das wir unsere Kinder verlieren sie sind auch noch klein im Alter von 12,11,9,9,7,2 und 4 monate.wir wissen nicht mehr was richtig oder falsch ist…
Wo ist nur die Gerechtigkeit in Deutschland geblieben?
Juni 28, 2015 um 12:41 pm
Nehmen Sie Ihre Kinder solange es noch geht, und raus aus Deutschland. Lasst nicht zu, Ofper von Juristenaparat zu sein.
April 25, 2015 um 3:34 pm
Deutschland ist ein Land der Corrupion , Ungerichtigkeit und Klauderkinder auch noch,Wo gebt es in dieser Welt solche Criminalitaet nur in Deutschland.
Mai 5, 2015 um 6:26 am
Auch meine kids sind opfer…. hoffe hier auf hilfe… ende diesen Monats ist die nächste Gerichtsverhandlung… seit 3 Jahren wird eine rückführung verschleppt… wer helfen kann meldet sich bitte unter fegefeuer_7@freenet.de … Danke und LG Annette
Mai 5, 2015 um 6:06 pm
Das ist doch Unsinn, den Leuten hier falsche Hoffnungen zu machen. SO wird sich niemals etwas ändern!
Juni 11, 2015 um 12:03 pm
ich habe den ganzen wahrnsinn erlebt , auf grund lügerein meines ex mannes sind meine kinder im heim geladndet , es wird alles ingnoriet was es an beweisen gibt
das selbe passierte in olg celle
keine hilfe sondern weitere vorwürfe
jetzt soll ich krank sein (lach) persönlichkeits störung was nicht an dem ist mir wurde das sorgerecht enzugen wegen streitigkeiten der eltern ( 2 jahre keine kontakt mehr )
ich brauche hilfe nur keiner hilft in diesem fall meimne 8 jährige droht sich zu töten
( schreiben liegen vor bei olg werden ignoriert
was soll ich den noch tun alles dulden oder mich währen
kinderwohl ist jetzt gefährdet im heim
18 jährige dort hält meiner tochter messer am hals keiner unternimmt was
50 tabletten ibroflam auf zimmer der 8 jährigen
hytrocotison im zimmer der 10 jährigen als ich davon die erzieher in kenntniss setze gibts krach anstatt es zu bereden ende vom lied umgangskontakte eingeschränkt ( versucht gerichtlich was zu machen ohne erfolg ) obwohl beweise vorliegen sogar fotos
anzeige messerbedrohung
wir haben angefragt bei polizei was wir tun müßen wurden dort hinzietiert mit den kindern
kinder machen eine aussage ohne unser beisein beim anderen jugentamt es wurde alles bestätigt sogar noch mehr als wir wußten unternehmungen vom jugentamt umgaänge untersagt jetzt sehe ich meine kids schon seit dem 14.2. 2015 garnicht mehr
bitte um hilfe
hier wird das recht der kinder und das kindeswohl gefährdet und alle schauen zu ob gerichte , jugenamt hildesheim , olg celle
ich hoffe das ich hier hilfe finde den die behörden versagen ja sie tolarieren alle beweise
mfg. bianca
Oktober 8, 2016 um 2:29 am
Brauchen Sie noch Hilfe? caroline.renner@yahoo.de
Juni 17, 2015 um 3:37 pm
destination-yisrael.biblesearchers.com/destination-yisrael/2014/02/will-angela-merkel-daughter-of-the-german-fuehrer-adolf-hitler-brings-the-fourth-reich-for-germany-to.html
HAARP Chemtrail Verbrechen – youtube.com – HAARP: Hum weapon – youtube.com obamacrimes.com“ – Putin macht es diesmal für die Private Rothschild Bank of England! Genozid der Menschheit = NATO-Operation: Indigo Skyfold – Internationale Haftbefehl gegen Dr.Angela Merkel – pdf – CHEMHAARPSPECIAL_K.pdf – Angenehmen Tod! – Hitler was a British Agent – pdf – Stalin besuchte wie Hitler die Tavistock Psych-Ops-War-School -1/4 Rothschild Hitler ist MI6 1912/2-11 und Brite: Passeintrag Jude – wie Stalin Tavistock 1907-11 – Merkel ist Britin wie ihr Vater und MI6/B’nai B’rith Agentin! Orden 2012 ! Habt ihr immer noch nicht gemerkt, dass wir keine WAHL haben – Die Volkszertreter machen was sie wollen! – Alle Politiker sind Verbrecher! Polizei die neue Rothschild SS! Alle Geheimdienste arbeiten zusammen, alle Militärs und Gerichte weltweit, um die Menschheit abzuschaffen. chemtrail.de- airchrap.org“ – Angenehmen Tod ihr Uninformierten! Seid ihr auch zionistische Juden??? Israel wird aufgegeben – Besorgt Euch Ahnenpässe! Zionisten legen wert auf die Herkunft – 1/16 Deutsche kommen ins KZ! HAAVARA Abkommen mit Hitler der deutschen NAZIS = Nationale Zionisten! Stoppt die Überflutung mit Ausländern, die derzeit läuft! Es ist eine Kriegstaktik! Anarchie überall! Welches Gesetz soll noch gelten, wenn man uns TÖTET???????????????????????
Juni 17, 2015 um 3:44 pm
Korrekte URL: http://destination-yisrael.biblesearchers.com/destination-yisrael/2012/02/will-angela-merkel-daughter-of-the-german-fuehrer-adolf-hitler-brings-the-fourth-reich-for-germany-to.html – geleaktes Wissen des KGB/FSB 1990 – Merkel wurde freimaurerisch gezeugt – inseminiert in Gretl Braun! Hier steht ihre Herkunft beschrieben! Kohls Mädchen! – CDU mit NAZI GEldern gegründet – von Wahl zu Wahl gepuscht von der CIA! WAHL ist BETRUG am VOLK!
August 11, 2015 um 7:55 pm
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Mann und ich kämpfen seit mehreren Jaren um das Kindeswohl seiner Tochter aus vorheriger Beziehung.
Die Mutter ist bei insgesammt 5 Jugendämtern bekannt, aufgrund eines Alkoholsproblem und Agressionen.
Sobald das Jugendamt der Mutter auf die Schliche kam und uns dann geglaubt hatte, ist die Mutter weg gezogen.
So passierte es das die Mutter von uns über 150 KM weg gezogen ist ohne Einwiligung bei Nacht und Nebel und mein Mann auf dem Gericht in Baden Baden zu hören kam ist jetzt blöd gelaufen aber kann man nichts machen. Dies ist vom finanziellen und von der Mutter die oft die Termine um die Tochter abzuholen platzen hat lassen, eine Zeit nicht möglich gewesen. Nun hatten wir seid Anfang des Jahres wieder regelmäßigen Umgang mit der Tochter und mit dem Jugendamt, da die Mutter meinen Mann über nichts informiert.
Wir hatten eine nette Beraterin Frau Bothe auf dem Jugendamt in Reutlingen die uns immer informierte. Nun gab es einen Wechsel der Beraterin im April. Die neue Dame heißt Frau Jährig. Die Dame hat nie Kontakt aufgenommen zu uns obwol alle Kontaktdaten vorlagen und man auch wusste das in einem Notfall die Tochter zu uns soll und mein Mann auch das halbe Sorgerecht wurden wir übergangen. Am 26 Juni wurde seine Tochter Alessia 6 Jahre alt und wir sollten sie wieder das Wochenende darauf abholen. Die Mutter war nie erreichbar und lügte uns auch am Tag von Alessia ihrem Geburtstag an, die Tochter würde um 19 Uhr schon schlafen.
Am 3 Juli wollte mein Mann der Mutter bescheid geben das er nach seiner Frühschicht seine Tochter abholt und auf einmal sagt die Mutter die Kinder wurden in Obhut genommen vom Jugendamt Reutlingen. Uns wurde nichts mitgeteilt obwohl im Normalfall in solch einer Situation die Tochter zu uns hätte kommen müssen. Als wir das Jugendamt an dem Tag angerufen haben um zu erfahren warum man uns nichts gesagt hatte, kam die Aussage von Frau Jährig es gab wichtigeres zu tun. So führte es dazu das wir uns eine Anwältin nehmen mussten um irgendwie an Informationen zu kommen. Die Mutter verbietete uns den Kontakt auch in der Pflegefamilie zur Tochter. Unsre Anwältin schrieb das Gericht an und informierte über das Fehlverhalten des Jugendamtes Frau Jährig sowie das es nicht der erste Fall ist, dass der Mutter die Kinder weg genommen wurden.
Am 28.7.2015 war ein Familiengerichttermin am Tag zuvor hatte eine Befragung der Tochter satt gefunden und die Mutter hat am Tag und die Tage zuvor Kontakt zur Tochter und redete ihr ein sie solle sagen, das es bei uns nicht schön sein nur bei ihr und das ich die Stiefmutter böse wäre(Dies erzählte uns Alessia am 28.7.15 nach der Gerichtstermin). Bei der Verhandlung erzählte die Richterin das Alessia nicht zu uns wollte nur zur Mutter. Auch erfuhren wir hier, dass bereits eine Rückführung der Kinder zur Mutter statt findet. Auch ist anzumerken das die Dame vom Jugendamt nicht da war sondern im Urlaub und das die Vertretung sowie auch die Mutter an diesem Tag über eine halbe Stunde zu spät zum Gerichtstermin kamen, bei dem die Richterin nichts gesagt hatte. Es wurde überhaupt nicht auf die Fehler eingegangen der Mutter die mit ihrem Freund während die Kinder da waren sich geschlagen hatten und die Wohnung verwüstet haben, noch das dass Jugnedamt uns übergangen hat. Die Tochter solle auch vorerst in der Pflegefamilie bleiben statt zu ihrem leiblichen Vater. Unsre Anwältin versucht alles mögliche aber ich möchte es auch an die Öffentlickeit bringen. Das ein Vater seit mehr als vier Jahren um das Wohl seiner Tochter kämpft, die Mutter das Kind immer in Gefahr bringt und Gesetze von keinem Jugendamt oder Richter bisher berücksichtigt wurden.
Bitte helfen Sie uns, ich möchte das es meinem Mann und seiner Tochter endlich besser geht. Wir sind verheiratet und haben auch einen 16 Monaten alten Sohn und meinen Mann so am Boden zu sehen seit Jahren macht uns alle kapputt. Es kann doch nicht sein das eine Mutter immer wieder die selben Fehler macht und immer wieder Chancen bekommt, meinem Mann und mir nichts geglaubt wird und Gesetze hier übergangen werden.
Nun haben wir heute erfahren von Jugendamt das die Kinder und somit auch die Tochter meines Mannes wieder ab morgen zur Mutter geht. Es kann nicht sein das es fürs Kind gut sein soll, das innerhalb ihrer sechs Jahren die Mutter mehrmals umgezogen ist sobald das Jugendamt härter durchgreifen wollte und jetzt obwohl Gewalt und Alkohol wieder ein Hauptfächer waren, die Kinder einfach wieder zur Mutter kommen und nicht zum Vater. Wie kämpfen seid Jahren und es macht auch uns psychisch kaputt das alles mit an zu sehen. Ich habe mit meinem Ehemann einen gemeinsamen Sohn von 1,5 Jahren und ich möchte ihm auch das ganze ersparen vorallem seinen Vater weinen zu sehen.
Ich bin wirklich hilflos bitte helfen Sie uns damit wir endlich alle glücklich werden.
Mit freundlichen grüßen Familie Nellinger
August 17, 2015 um 7:26 pm
WIR HABEN 2012 IN BRAUNAU AM INN GELEBT UNSER SOHN WURDE ZUHAUSE SEHR AGGRESIV GEGEN MEINE FRAU UND UNSERE TOCHTER UND GEGEN MICH:WIR WAREN DANN IN EINER KLINIK WEGEN EINER ABKLÄRUNG:ES WAREN DREI WOCHEN AUS GEMACHT:ABER UNSER SOHN HAT DANN LAUTER GESCHICHTEN ERZÄHLT DAS ER GESCHLAGEN WID ZUHAUSE:DIE IN DER KLINIK HABEN DANN DAS JUGENDAMT EINGESCHALTET:WIR WURDEN NIE DAZU BEFRAGT:UNS WURDE EINFACH DIE OBSORGE ENZOGEN:KEINER UNSERER RECHTSANMWÄLTE KONNTE UNS HELFEN:DANN IM JANUAR 2014 SIND WIR NACH DEUTSCHLAND GEZOGEN:UNSER SOHN WAR DAMALS ÜBER DAS WOCHENENDE ZUHAUSE UND WIR HABEN IHN MIT NACH DEUTSCHLAND GENOMMEN:DIE SCHWULEN ÖSTERREICHER HABEN IHN DANN WIEDER ZURÜCKGEHOLT UD ERST IM AUGUST 2014 ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND:NACH METTEN 40 KILOMETER WEG VON UNS:DIE BESUCHE WURDEN UNS NUR UNTER DER WOCHE ERLAUBT;ABER SEIT JULI HABEN WIR BEIDE EINE ARBEIT UND ALS STRAFE GIBT ES JETZT KEINE BESUCHE MEHR SAGT DAS JUGENDAMT:KÖNDIGEN SIE DEN JOB DANN GIBT ES WIEDER BESUCHE:DAS JUGENDAMT IN FREYUNG IN NIEDERBAYERN BESTEHT NUR AUS VERBRECHERN UND GÄNGSTERN:WIR HABEN SCHON ÜBERLEGT MIT ROCKERN DIE EDINRICHTUNG IN METTEN BEI DEGGENDORF ZU STÜRMEN:UM FÜR ZUCHT UND ORDNUNG ZU SORGEN:WEIL NIEMAND HELFEN WILL:GRUSS:FAMILIE GROH:
August 23, 2015 um 10:04 am
JUGENDAMT UND GERICHT TREIBT FAMILIE IN DEN SELBSTMORD:
Oktober 8, 2015 um 8:18 pm
Ich heiße Robert Pagger komme aus Österreich aus Voitsberg in der Weststeiermark. 2005 wurde ich alleinerziehender Papa einer Tochter,Mutter haute nach Geburt ab und war nie mehr gesehen. Mußte mit Jugendamt um die Obsorge kämpfen,die nur sagten,sie hätten breits eine Pflegefamilie für meine Tochter Jessica und ich solle Einverständniserklärung unterschreiben,sagte darauf,sicher nicht,ich liebe mein Kind über alles lass meine Tochter bestimmt nicht im Stich,will meiner Tochter Liebe und Geborgenheit und Sicherheit geben. Gewann letztendlich den Kampf um die Obsorge. Ich bekam bis zum Jahre ende 2013 mehrmals vom Jugendamt das Kompliment das ich das alles rund ums Kind besser mache als manche Frau,war bzw bin immer noch sehr stolz auf dieses Kompliment bin,was man als Mann vom Jugendamt erst mal bekommen muß. Das Kompliment hat mich als alleinerziehender Papa nur noch mehr bestärkt und bestätigt. Jessica lebte bei und mit mir seit sie 2 1/2 Monate ist. Jessica war ein Frühchen mit nur 1360 gramm. Als Jessica geb.2.10.2005 8 Jahre war, gab es Auffälligkeiten in Jessicas Volksschule,woraufhin das Jugendamt Jessica in das HPZ Heilpädagogisches Zentrum nach Graz geben wollte,Jessica da zur Schule ginge,an Wochenenden nach Hause dürfe. Schaute mir HPZ an,und stimmte einer freiwilligen Unterbringung im HPZ zu, worin volle Obsorge bei mir blieb,und nur Pflege und Erziehung beim HPZ lagen. Jessica kam mitte Jänner 2014 ins HPZ Graz. Im Februar 2014 soll Jessica da erzählt haben,das ich Ihr Papa ,meine Mutter, Schwägerin und Tagesmutter schlagen würde, was betreffende Personen selbstverständlich nicht bestätigen konnten,Jessica durfte dann ein Wochenende nicht nach Hause. Anfang März 2014 teilte man mir mit,das es wieder eine Erzählung von Jessica gab,sagte mir aber 14 Tage lang nicht was. Mir wurde dann im HPZ mitgeteilt, das Jessica erzählt habe, das Sie meinen Penis ansehen hätte müssen, und wenn sie sich wegdrehte,hätte ich sie wieder hingedreht. Daraufhin wurde mir der Kontakt zu Jessica untersagt. bettelte und flehte Jugendamt mehrmals an,endlich meine geliebte Tochter wieder sehen zu dürfen, doch Jugendamt blockte ab mi Begründung es gäbe weitere sexualisierte Erzählungen von Jessica, zB das ich sie unter der Dusche angepinkelt hätte und das sie mich beim Sex mit Freundin zusehen hätte müssen,wie krank ist das denn bzw brachte ich niemals eine Frau mit nach Hause. Aufgrund Jessicas Erzählungen erstattete HPZ bzw Jugendamt Anzeige gegen mich wegen sittlicher Gefährdung. Sagte von Anfang an das ich meinem Kind sowas niemals antun würde,das ich Menschen zutiefst verabscheue die Kindern so etwas widerliches schreckliches antun. Sagte Jugendamt das ich froh über Anzeige bin,da dadurch dann durch Gericht und Gutachter meine Unschuld erkannt wird. Durfte nach langen 3 Monaten meine Tochter in die Arme schließen,im Eltern Kind Zentrum Voitsberg,das Besuchsrecht begleitend war,ich jedoch mit meiner Tochter allein sein durfte, Strafverfahren gegen mich lief da noch. Jessica wurde die Erstkommunion untersagt, sie durfte in weiterer Folge zu Ostern hrem Geburtstag und zu Weihnachten nicht bei mir Ihrem Papa der Familie sein.Seid 20.August ist Jessica im SOS Kinderdorf Stübing, von da an durfte ich Jessica weder sehen noch mit Ihr telefonieren. Im Februar 2015 gab es beim Strafgericht in Graz eine kontradiktorische Vernehmung,wo ich Jessica das erste mal wieder sah und hörte auf einem Bildschirm,sie befand sich in einem anderen Raum. Ich hatte beinah einen Nervenzusammenbruch. Das Strafverfahren die kontradiktorische Vernehmung war in 15 minuten vorbei,in weiterer Folge wurde Strafverfahren gegen mich sofort eingestellt. Ich war froh das Gericht endlich meine Unschuld erkannte. Zu früh gefreut, das Jugendamt stellte Antrag auf Fortsetzung des Strafverfahrens, welches nach endlich nach knapp einem Jahr,ich endlich polizeilich vernommen wurde, nach kurzem Zwischenbericht des Landeskriminalamtes erneut unverzüglich eingestellt wurde,wo sich bereits die WILLKÜR des Jugendamtes ergibt, . Die Willkür ging weiter, das Jugendamt stellte erneut Vortsetzungsantrag, worauf Staatsanwaltschaft in Stellungnahme mitteilte.das sie kein Interesse haben den Fall weiter zu verfolgen. Jugendamt baharrte vor Gericht auf einen Gutachter, der dann auch bestellt wurde,Der Gutachter schrieb in Gutachten,auf die Frage ob dem Vater also mir die Obsorge zu entziehen sei,mit einem klaren NEIN beantwortet, und das ein unbegleitetes Besuchsrecht zu erfolgen habe und Jessica an Wochenenden und Ferien nach Hause darf. WILLKÜR des Jugendamtes setzt sich weiter fort, Jugendamt zweifelt das Gutachten an. JA sagt das 2 Stunden wie aktuell,Besuchskontakt für mich ausreichend seien, worauf Obsorgerichter meinte, sicher nicht. Durch meine Eigeninitiative bezüglich Aufklärung von Jessicas angeblichen Erzählungen taten sich schreckliche Dinge und Fakten auf. Jessica hatte im HPZ eine Zimmermitbewohnerin namens Lara, mir erzählte man,das sich die beiden Kinder nicht verstanden hätten, und man sie deßhalb trennte und in Einzelzimmer gab. Durch Zufall bekam ich Kontakt zu Laras Mama und zu Lara,die mir erzählte das sie beobachtet hat, wie Jessica das Geschlechtsteil eines 12 jährigen Jungen anfasste,Laras Mama erzählte dies der HPZ Psychologin Fr Mag Mittelbach, die datauf nur meinte,das dies nicht sein könne,da Kinder immer und ständig unter Beobachtung stehen würden,was meiner Meinung nach personaltechnisch gar nicht möglich ist. Lara Erzählte mir das Sie und Jessica nach der Benachrichtigung Ihrer Mama an Fr Mag Mittelbach über die sexuelle Nötigung des 12 j.Jungen, sofort in Einzelzimmer kamen. Lara erzählte mir,das Sie und Jessi beste Freundinnen waren,bis in die Nacht hinein geredet haben sich sehr mochten. Da sich die Mädchen solidarisierten trennte man Sie. Lara erzählte auch ,das Sie immer eine bittere weiße Flüssigkeit verabreicht bekamen,worauf sie immer sehr müde wurden,die Beschreibung der Flüssigkeit weißt auf 2 Schlafm,ittel hin die für Kinder nicht zugelassen bzw absolut nicht geeignet sind. Ich schrieb an HPZ, das ich dementsprechende ufzeichnungen und Berichte einsehen möchte, wo Jessica angeblich was,wann wo und wem erzählt habe,in welchem zusammenhang,was ist zuvor oder am Vortag passiert,schrieb wenn sie korekt und seriös arbeite, müßte es dementsprechende Aufzeichnungen und Berichte geben. Man konnte mir keinerlei Berichte od Aufzeichnungen vorlegen, Im Antwortschreiben von HPZ steht, das in Stellungnahmen von HPZ nicht nach kriminalisierten Interesse gehandelt wurde. Im Antwortschreiben meinerseits schrieb ich erbost zurück,warum ich dann aufgrund der psychologischen Berichte und Stellunnahmen, wenn sie kein kriminalisierten Interesse zugrunde lagen, dann Beschuldigter einer sittlichen Gefährdung wurde. Ich erstattete daher Anzeige gegen das HPZ wegen Verdachts der falschen Beweisaussage, wegen Körperverletzung durch Verabreichung von Schlafmitteln, und wegen Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung. Im HPZ wurden Kinder suggestiv mit Aufklärungs büchern matretiert, das für Kinder mit 8,9 Jahren zu viel ist, wodurch Lara zu Hause,und Jessica im HPZ mit sexualisierten Erzählungen und spielerisch versucht haben, die Arbeit mit den Aufklärungsbüchern zu verarbeiten. Fakt ist, das Jessica vor HPZ niemals Wörter wie Ficken,Penis oder dergleichen verwendete, sagte Lulu zum Geschlecht der Frau und Pimperl zum Geschlecht des Mannes. FAKT ist auch, das Jessica im HPZ sexuell genötigt wurde, man versucht dies zu vertuschen, man mir eine sittliche Gefährdung anlastete, mich von meiner Tochter immer mehr entfremden muste und ferngehalten werden mußte,und man mich wie aktuell immer noch durch Obsorge Entzug ganz entfernen muß bzw will,den Jessica könnte sich ja Ihrem Papa anvertrauen, und Ihm über die wahren Erlebnisse im HPZ berichten. Jugendamt ignoriert den ständigen Wunsch von Jessica das sie nach Hause möchte zu Ihrem Papa. Es stellte sich heraus,das der besagte 12 jährige Junge der Jessica im HPZ sexuell genötigt hatte, jetzt auch aktuell im SOS Kinderdorf in Stübing ist. Ich stellte daraufhin beim Obsorgerichter Mag Leoni vom Bezirksgericht Voitsberg den Antrag auf sofortige Rückführung von Jessica in Ihr zu Hause zu Ihrem Papa,wegen Gefahr in Verzug, das der besagte Junge im SOS Kinderdorf ist,und man eine weitere Sexuelle Nötigung nicht ausschließen könne. Der Richter Mag Leoni rief mich tags darauf an,das er keine Rückführung machen könne, gab mir aber den Rat,das ich nur die Vereinbahrung für das SOS Kinderdorf Stübing auflösen könne, und das ich dann rein rechtlich mein Kind sofort im SOS Kinderdorf abholen könnte. Er sagte aber auch dazu,das das Jugendamt das sicher dann mit einer Gefahr in Verzug Meldung verhindern würden. Ich löste somit Vereinbahrung vom SOS Kinderdorf sofort auf, woraufhin mich Leiter des Jugendamtes Voitsberg Herr Kahr ganz aufgeregt anrief und sagte wir müssen reden, tags darauf fand Gespräch beim JA statt, wo mir dann mitgeteilt wurde, das JA innerhalb von 8 Tagen Meldung ans Gericht wegen Gefahr in Verzug machen,ich dann von Gericht verständigt werden würde, und ich dann 14 tägiges Einspruchsrecht hätte. Als ich Richter Leoni tags darauf auf ein solches Schreiben,Verständigung von Ihm vom Gericht ansprach bzw wie es mit dem 14 tägigen Einspruchsrecht aussehe,teilte er mir mit, das ich keinerlei schriftliches erhalte, sondern das ich nur einen Antrag auf Überprüfung der Gefahr in Verzug Meldung des Jugendamtes stellen könnte,was ich auch machte. Jugendamt ignoriert meine Gafahr in Verzug Meldung, ich setzte SOS Kinderdorf von sexueller Nötigung des Jungen der auch im SOS KD ist in Kenntnis,Jugendamt unternahm bis dato nichts. Auf mehrmalige Nachfragen beim Jugendamt, wo sie eine Gefahr für Jessica bei Ihrem Papa in Ihrem Zuhause sehen,bzw womit Sie Ihre Gefahr in Verzug Meldung begründen würden,bekam ich erstaunlicherweise nie eine Antwort. Die WILLKÜR des Jugendamtes hört nicht auf, darf mein Kind immer noch nur 14 tägig für 2 Std nur sehen und woche zuvor telefonieren,Jessica ist mir schon dermaßen entfremdet worden,was für mich in keinster Weise mehr tragbar ist. JESSICA muß zu Ihrem in der österreichischen Verfassung stehendem Recht auf Eltern und Familie verholfen werden, und die WILLKÜR des Jugendamtes muß an die Öffentlichkeit getragen werden. Es liegt nach 3 maliger Einstellung des Strafverfahrens absolut nichts gegen mich vor, Jugendamt beruft sich einzig und allein auf Stellungnahmen des HPZ, die durch Mißstände die sich dort auftaten null und nichtig sind.und durch meine Anzeige gegen HPZ, den Staatsanwaltschaft leitete ja nicht grundlos Ermittlungen gegen HPZ ein. Zu Jessicas Geburtstag erlaubte man mir nur sie für 2 Std zu sehen obwohl ich um 4 tunden und endlich unbegleitend bat bzw ich ohnehin zu Besuchskontakten meine Mutter Jessicas ma mitnehme die Jessica auch völlig entfremdet wurde. Jessica hat ein Recht auf Ihren Papa und Ihre Oma Ihre Familie,und zwar unbegleitet so wie es auch im Gutachten steht, das Jessica mit Ihrem Papa und Oma unbeschwert etwas alleine spielen,spazieren einen Ausflug machen kann. Jessica ist schon arm genug,das Sie keine utter in Ihrem Leben hat,es kann und darf nicht sein,das Jessica durch WILLKÜR des JUGENDAMTES auch noch Ihr geliebter Papa genommen werden soll. Jugendamt will mir auf biegen und brechen die Obsorge entziehen,mich entfernen,da Jessica sich mir sonst anvertrauen könnte und über Ihre schrecklichen Erlebnisse im HPZ plauder würde, Das lasse ich nicht zu, ich kämpfe für und um mein Kind,gebe niemals auf,aber ich schaffe es nicht ohne dementsprechende Hilfe von Außen. ROBERT PAGGER R-P@gmx.at Tel: 0043(0)69917881056
Oktober 15, 2015 um 1:27 am
Kann ein Jugendamt Kinder in den Suizid treiben?
Vielleicht gibt der Bonner Presseblog im folgenden Bericht eine Antwort darauf.
Der Bonner Jugendamtskandal hat in lokalen und überregionalen Medien große Beachtung gefunden. Zum einen wegen der strukturellen Charakteristik, dem Zusammenwirken von Behörde, externen Gutachtern und dem Gericht, zum anderen wegen der extremen existentiellen und psychischen Belastung, der die Beteiligten ausgesetzt sind. Ganz besonders gilt das für die minderjährigen Mädchen, denen keine Berichterstattung hilft, sondern nur direkte und sachgerechte Entscheidungen der Verantwortlichen. Die ist aber nicht in Sicht…
Die gegenwärtige Situation
Es geht in dieser skandalösen und traurigen Geschichte um zwei Mädchen (Aileen und Sarah) von unterschiedlichen Müttern, die zusammen mit dem Stiefvater von Aileen in einem Haus wohnen. Die Verhältnisse werden laut schriftlicher Stellungnahme eines Nachbarn als äußerst besorgniserregend geschildert. Um das Haus herum sei alles vermüllt und verwahrlost. Es seien sogar Ratten gesehen worden. Die Mutter von Sarah hatte einen schweren Schlaganfall, war in Bereichen unter gerichtlicher Betreuung, hat laut Attest von 2011 eine dauerhafte hirnorganische Persönlichkeitsstörung und weitere Erkrankungen. Sie hatte sich bereits 2011 selber als erziehungsunfähig geschildert. Die Mutter von Aileen sei laut Jugendamtakte ebenfalls psychisch krank. Die Schule hatte mehrfach Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von Aileens Mutter geäußert. Weder die Mädchen, noch Sarahs Mutter seien in den letzten drei Jahren von Nachbarn gesehen worden. Die Mütter und Kinder seien in der ansonsten lebendigen Nachbarschaft vollständig isoliert.
Die Suizidversuche von Aileen
Aileen habe laut Polizeibericht schon mehrfach versucht sich in brutaler Weise selbst zu töten. Sie leide an undifferenzierten Ängsten und schlimmen Schuldgefühlen. Aileen wurde von der Schule als verwahrlost bezeichnet. Aileen erschien in der Schule mit Brandverletzungen die es sich nach Auffassung der Lehrer nicht selbst beigefügt haben konnte. Ein Pädagoge wunderte sich, dass das von der Schule informierte Jugendamt, nie näher nachfragte. Eine der Familie nahestehende Diplom -Psychologin vermutete einen Missbrauch durch den Stiefvater. Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs konnte laut Jugendamt nicht bestätigt werden. Aileen war laut Verfahrensbeistand schon mindestens dreimal in der Psychiatrie. Ist es nicht so, dass missbrauchte Kinder fast immer erst im Erwachsenenalter über ihre Erfahrungen berichten?
Nach einem Selbsttötungsversuch und einem Aufenthalt in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie wollte Aileen lieber in die offene Psychiatrie als „nach Hause“. Aber man schickte sie trotzdem zurück zu ihrer „Familie“. Warum bloß, wurde für Aileen kein Aufenthalt in einem betreuten Wohnheim vorgesehen?
Die traurige Situation von Sarah
Sarah verwahrloste laut Angaben der mehrjährigen Klassenlehrerin und weiterer Zeugen nach Einzug in die Patchworkfamilie extrem. Ihre Schulnoten verschlechterten sich rapide, sie wurde dick und laut Arzt psychologisch therapiebedürftig.
Sarah hätte zusammen mit ihrer Mutter aber nie in diesen Haushalt einziehen müssen, denn der Vater hatte eine Wohnung in einem Wohnprojekt für Mutter und Tochter aufgebaut. Obwohl die Mutter ursprünglich darum bat, wollte sie dort aber plötzlich nicht mehr einziehen.
In dieser komplizierten Situation bat der Vater, dem es um eine gütliche Lösung ging, das Jugendamt, dass keine für das Kind belastende Gerichtsverhandlung stattfinden solle. Er war der Meinung, dass die Situation für Sarah bereits über die Maßen belastend geworden sein musste. Das Jugendamt antwortete jedoch nicht.
Die Klassenlehrerin von Sarah
Die mehrjährige Klassenlehrerin von Sarah versicherte an Eides statt, dass die Situation in dem Haushalt untragbar geworden war, dass wegen der psychischen Belastung und Isolation von Sarah, der offenkundigen Verwahrlosung dringend Gespräche erforderlich waren. Sarahs Mutter konnte nicht erreicht werden. Auch die schulische Weichenstellung musste im Sinne des Kindes sehr zeitnah besprochen werden. Die Lehrerin bat im Auftrag der Lehrerkonferenz auch in weiteren Bereichen um Hilfe für das Kind. Nachdem die Lehrerin die Jugendamtsmitarbeiterin Wehler schließlich erreichte wurde ihr ein persönliches Gespräch, ein Rückruf und auch ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern zugesagt. Eingehalten habe das Jugendamt Bonn nichts. Lediglich mit dem Vater erfolgten seitens der Schule persönliche Gespräche, der sich für eine positive Veränderung der Situation einsetzte und mit dem die Versetzung aus pädagogischen Gründen besprochen wurde.
Der „kleine Muck e.V.“
Ein privater Verein sollte die Situation aufklären, dieser Verein verhielt sich allerdings sehr zweifelhaft. Die Arbeit des Vereins kann nur als Bankrotterklärung bezeichnet werden. Es wurden sogar Lügen nachgewiesen. Der Jugendamtsleiter Udo Stein sieht hier keinen Anlass zur Kritik an dem Verein.
Der Vater versuchte zu intervenieren
Es wurde daraufhin familienrechtlich von der Mutter in der Absicht geklagt, dass der Vater das Sorgerecht verlieren solle. Das Jugendamt, das eine große Macht- und Vertrauensposition bei Gericht besitzt, musste eine Stellungnahme zur Situation abgeben. Der Vater wurde laut Recherchen einer FAZ-Reporterin „amtsmissbräuchlich“ mit falschen Tatsachenbehauptungen überzogen. Er verlor vor diesem Hintergrund das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die „junge Welt“, die ebenfalls über den Fall berichtete, schreibt von Rechtsbeugung, Willkür und – gerichtlich festgestellten – Falschaussagen von Jugendamtsmitarbeitern. Laut FAZ entschuldigt sich das Jugendamt nicht einmal für seine falschen Aussagen, es stellt sie auch nicht richtig. Aus Sicht des Vaters würden die Kinder in den Selbstmord getrieben. Laut FAZ ignoriere man nonchalant die wütende Hilflosigkeit des Vaters und der Bonner General Anzeiger zitiert den ehemaligen Familienrichter Rudolph, der das Vorgehen des Bonner Jugendamts als „vorsätzlich falsch“ bezeichnet.
Suizidale Äußerung Sarahs und Ignoranz des Jugendamtes
Auch Sarah äußerte sich später suizidal. Der Professor für Psychiatrie und Psychotherapie (der Sarah persönlich untersucht hatte), eine Kinderpsychologin, die Schulleiterin und der Vater von Sarah nehmen die Suizidäußerung sehr ernst. Im Hilfeplan des Jugendamtes steht allerdings nichts davon, dass man sich für die Therapie Sarahs eingesetzt hätte. Und dies, obwohl Sarah laut Einschätzung der Kinderpsychologin eindeutig traumatisiert ist und die Ursachen für die suizidale Äußerung nicht einmal ansatzweise entschlüsselt wurden.
Sarah verliert den Vater und weitere wichtige Kontakte
Der Kontakt zum Vater, den Sarah sehr liebte, wurde zerstört. Die „junge Welt“ schreibt, dass er konsequent ausgegrenzt wurde. Selbst den Kontakt zu ihren ungefähr gleichaltrigen Cousins darf sie laut Onkel nicht beibehalten. Stattdessen bemuttert Sarah laut Kinderpsychologin nun die eigene Mutter. Nach Auffassung der Kinderpsychologin betrachtet die Mutter den Vater als Täter. Laut Kinderpsychologin möchte Sarah dieses Lebenskonzept der Mutter nicht destabilisieren. Der Vater werde laut Prof. Eikelmann dämonisiert. Laut FAZ unternimmt das Jugendamt Bonn nichts um die Vater Tochter-Beziehung wiederherzustellen.
Das Bonner Jugendamt versucht die Situation schön zu reden
Trotz vorhergehender gerichtlicher Betreuung und dauerhafter psychischer Diagnosen bei Sarahs Mutter schreibt der Jugendamtsleiter Udo Stein, dass mit Ausnahme der Beschreibungen des Vaters keine validen Erkenntnisse vorlägen, dass Sarahs Mutter psychisch erkrankt ist. Auch sieht der Amtsleiter keine kindeswohlgefährdenden Handlungen der Mutter, obwohl diese die dringend notwendige Therapie für Sarah beendete.
Das Jugendamt hat inzwischen eine sogenannte Risikoeinschätzung abgegeben. Von der Korrektheit einer solchen Einschätzung kann das Leben der Kinder abhängen. An ihrer Ausarbeitung waren verschiedene Fachbereichsleiter beteiligt. Sie ist aber durchsetzt von Fehlern und falschen Tatsachenbehauptungen. So wurde z.B. der Suizidversuch von Aileen bagatellisiert und die Suizidäußerung von Sarah nicht ernst genommen.
Wenn einer schuld an der Misere sein sollte, so muss man die bisherige Strategie der Verantwortlichen im Amt deuten, dann natürlich der Vater. Denn dieser bringt Unruhe in die „heile Familie“, weil er das Jugendamt Bonn informierte und dort um Hilfe bat.
Neue Klage des Jugendamtes gegen den Vater
Ihm wird vorgeworfen, er habe eine Mail an das Jugendamt geschickt und eine Reporterin der FAZ eingebunden. In dieser Mail würden falsche Tatsachenbehauptungen stehen und es bestehe die Gefahr, dass die FAZ diese falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlicht, was wiederum zu einer erheblichen (medialen) Breitenwirkung führen könne.
Die Stadt Bonn wollte erreichen, dass das Landgericht Bonn die Weitergabe der (angeblich falschen) Informationen dauerhaft unter Strafe stellt. Die Strafe sollte bis 250.000 Euro oder 6 Monate Ordnungshaft gehen.
1.) Es kann aber nicht ernsthaft angenommen werden, dass die FAZ ungeprüft falsche Tatsachen publiziert.
2.) Der Medienwissenschaftler Prof. Johannes Ludwig schreibt zu diesem Fall, der Bürger muss sich ohne Gefahren und Ungewissheiten über mögliche rechtliche Folgen an die Medien wenden können. Sonst würde eine freie unabhängige und kritische Presse nicht funktionieren (können).
Prof. Ludwig schreibt weiter: Viel spricht daher dafür, dass es sich um eine Retourkutsche handelt, mit der der Vater zum Schweigen gebracht werden soll.
Nachdem nun auch noch bewiesen wurde, dass der Vater die FAZ-Journalistin gar nicht Cc setzte, und die Stadt die Klage zurücknahm, entschied das Bonner Landgericht, dass der Vater trotzdem alle entstandenen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zu zahlen habe.
Das Oberlandesgericht Köln setzte dieser „Rechtsauffassung“ ein Ende.
Aus Sicht des Vaters wurde das Leben seiner Tochter durch das Jugendamt Bonn vernichtet und auch sein Leben wurde nicht nur wirtschaftlich zerstört.
Eine Analogie zum Fall Anna?
Stellen die skandalösen Umstände um die beiden Mädchen Aileen und Sarah eine Analogie zum Fall Anna dar, der sich im Nachbarort Königswinter ereignete? Viele Freunde, Nachbarn und Lehrer wiesen das Jugendamt immer wieder auf die Situation des neunjährigen Mädchens hin. Das Jugendamt ignorierte alles, Anna starb. Konsequenterweise hatte man sogar die Jugendamtsakte geschreddert. Man einigte sich vor Gericht auf eine Strafe von 2000 Euro für die fallverantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin. Eine unerlaubte, möglicherweise aber trotzdem tatsachengetreue Aussage des Vaters von Sarah, könnte ihn bis zu 250.000 Euro oder 6 Monate Haft kosten.
Ist das alles wirklich noch mit einem Rechtsstaat vereinbar?
http://www.bonner-presseblog.de/bonn/privacybox-bonn/jugendamt-bonn-oder-wie-man-kinder-in-den-suizid-treiben-kann
Oktober 18, 2015 um 5:34 pm
Wie man sich gegen ein schlechtes Familiengerichtliches Gutachten wehrt.
Wer sich begutachten lässt, sollte sich bewusst sein, dass er ein Glücksspiel betreibt.
Denn, wie Studien belegen, sind 75% der erstellten Gutachten unverwertbar.
Leider werden diese unverwertbaren Gutachten trotzdem von Richtern zur Entscheidungsfindung
benutzt.
Gutachten erstellen ist ein lukratives Geschäft. Ein Gutachten kostet oft zwischen ca. 6000 und 19000 Euro.
Es tummeln sich am Markt unzählige Gutachter, die zur Gutachtenerstellung nicht qualifiziert sind.
Dennoch werden ihre Gutachten bei Gericht akzeptiert.
Damit beginnt ein jahrelanger Leidensweg für die betroffenen Eltern, Kinder und ihren Verwandten.
Aktuell zu diesem Thema ist der Ratgeber
“ Hilfe zur Selbsthilfe,
Familiengerichtliche Gutachten unter der Lupe“ erschienen.“
zu bestellen unter:
http://www.e-books.andrea-hinkel.de/hilfe-zur-selbsthilfe-familiengerichtliche-gutachten-unter-der-lupe
Autorin: Andrea Hinkel
DIN A4, geheftet, 61 Seiten zum Preis von 19,90 Euro
Dieser Ratgeber hilft den Betroffenen, ihr Gutachten in seine Bestandteile zu zerlegen.
Z.B. nach Wissenschaftlichkeit, Unwahrheiten, Befangeneheit etc.
Nebenbei erfährt man auch, dass man sich gar nicht begutachten lassen muss.
Leicht verständlich geschrieben erklärt die Autorin, wie ein verwertbares Gutachten aussehen sollte. Was ist wissenschafltiches arbeiten? Was darf ein Gutachter und was darf er nicht?
Der Ohnmacht, die Eltern oft bei einem schlechten Gutachten das über sie erstellt wurde, empfinden, begegnet die Autorin in ihrem Ratgeber mit humorvollen Kommentaren der „gefährlichsten Mutter Deutschlands“
Begleitet von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen ist der Ratgeber ein wertvolles Instrument, dass Ihnen bei
der Argumentation vor Gericht helfen kann.
Erkennen Sie die Fehler in ihrem Gutachten und gehen sie dagegen mit fundierten Argumenten vor.
Eine Checkliste hilft Ihnen dabei.
Zeigen Sie dem schlechten Gutachter die Zähne und lassen sie sich nicht für dumm verkaufen.
Akzeptieren sie kein unverwertbares Gutachten über sich oder ihre Familienangehörigen.
Oktober 8, 2016 um 2:50 am
Sie wissen doch genau das die Falschgutachten bewußt betrieben werden. Richter wissen das auch.
DAS GEHÖRT ZUM KINDERKLAU-SYSTEM.
November 12, 2015 um 11:12 am
Warum lassen sich eigentlich überhaupt, wie bereits auch aus jeweiligen staatskritisierenden Seiten hervorgehend, jeweilige Betroffene, seitens des Staates nach sogenannten staatlichen Vorgaben, seitens jeweiliger Betroffende durchaus zu recht kritisiert !!! !!! !!! sich staatlicherseits am allerwenigsten gehalten wurde bzw. gehalten wird bzw. sich überhaupt eigentlich jeweilige Betroffene anstelle ihre eigenen natürlichen Eingebungen zu folgen bzw. zur Wehr zu setzen bzw. sich nach staaltichen Vorgaben zur Wehr zu setzen ??? ??? ???
November 16, 2015 um 7:20 pm
Hallo ich bin thomas nach der trennung mit meiner exfrau vor ein ein halb jahren sind eine 2 mädels 2 und 3 jahre bei mir geblieben wweil mein ex für sie nicht soregn kann hatten voher eine sspf vom jugendamt ich war arbeiten von morgens früh um 4 bis oft arbends um 21 uhr bei einer inventur firma war nur am wochenende da die nachbarn die selbst probleme habe riefen das jugendamt wegen meiner kinder die kleine war damals ein schreikind 3 monate und das regte die nachbern auf die selbst ein kind in diesem alter haben nun war das jugendamt im haus was mir n icht gefiehl aber was soll man machen wenn gesagt bekommt endweder sie nehmen eine ssph oder wir müssen die kinder wegnehmen da hat man keine große wahl oder nun zu anfag das war amt zurfrieden mit meiner exfrau die versprechen die gemacht wurden vom amt wie ( wir helfen ihrer frau beim haushalt, den kindern, und behörden gängen ) wurde nicht eingehalten zur kita anmeldung ist die ssph mit war ja auch anweisung von oben ( jungendamt) der rest wurde nicht gemacht die frau kam nur zum reden verbessert hat nicht im gegenteil wurde schlimmer als ich fragte wieso der punkt haushalt nicht geamcht würde sagt die ssph mir sie sei ja keine putzfrau aber voher beim amt zustimmen das sie es macht im april 2014 muss ich meine arbeit aufgeben den das jugendamt hätte sonst die kinder weggenommen im juni 2014 musste ich meine exfrau aus der wohnung verweisen es ging nicht mehr seid dem war ich mit den kindern alleine die ssph kam 2 mal die woche für 2 stunden nach ca 2 wochen fand ein HPG ( hilfeplangespräch) stadt die punkte die meiner exfrau aufgertagen wurden hatte ich mehr als erfühlt zudem wurde gesagt ich würde es sehr gut mit den 2 kinder machen und sie auch gut fördern nun ja soweit so gut beim nägsten HPG wieder ich würde alles gut machen besser als vom amt gedacht wurde gelobt da meine tochter mit 10 monaten schon lief und beide sich sehr gut entwickeln würden und fordschritte machen würden nun ja die große spricht nur bei mir und ihrer oma daraufhin meldetet ich sie im HTZ ( heilperdagogiches terapie zentrum) an das sie auch bei anderen sprechen tut von seiten des jugendamtem aus eine gute endscheidung von mir zuhause hatte ich ein lehrncomputer bilderbücher und ein lernlexicon das meine tochter besser sprechen lernt fand das amt auch gut brachte beide kinder auch in die kita da gab es aber viele probleme die kinder waren sehr oft voller essen ( die kleidung voll von oben bis unten geschicht voller essenreste haare voller essen) wecksel kleidung lag im fach wurde aber nicht gebarcht die kinder kamen fast immer mit voller windel heim das sie sogar schon des öfteren geplatzt ist die waren wund mit auschlag der sogar aufplatzte und pilz hatten sie dadurch auch dann kamen sie mit kratzern prllungen schürfgungen und bisswunden heim die alle nicht behandelt wurden und sich sogar die backe entzündet hatte beide waren zur der zeit in der grippe mit fast nur babys die meisten kinder da waren gerade etwas um 1 jahr alt meistens war auch nur ein erzieher da für 10 kinder ich habe mich sehr oft beschwert nicht passierte nun kam es dazu das meine kleine eine rote dicke backe hatte und das jugendamt und die kita sagen ich wäre das gewesen kinder wurden mir am 29,6.15 weggenommen nun wurde behauptet ich wäre das gewsen ich sei akresiev hätte nie mitgearbeitet in der kita meine kinder wären verwarlost hätten kaputte und treckige kleidung an wären behindert geistlich sowie köperlich alles wird jetzt so vertreht das ich da stehe wie das letzte ich wurde gericht gezogen dem richter wurden die lügen des jugendamtes vorgelegt alles was ich sagte wurde nur halb wahrgenommen dann wurde ein gutachen gemacht der gutachter über 70 jahre die fragen hatte nichts mit den kinder zutun nur mit mir z.b was ich schon alles gearbeitet habe wo ich sc hon wohnte wieso ich mich gerade in meine exfrau verliebte was ich zu dem zeitpunkt fühlte das ist alles misst das hat ja nichts mit meinen kindern oder meiner erziehung zu tun dann nam er einen fragenbogen und stellte mir fragen mit meiner exfrau telefonierte er fast 1 stunde das wars soweit so gut nun kamm es wieder zur verhandlung das erlogene und erfundene gutachten wurde vorgelegt in dem der gutachter sogar die fragen die er mir stellte vertreht hat und andere dinge da standen der gutachter kam zu dem entschluss ich seih nicht erziehungsfähig kein umgang für meine kinder meine kinder hätten ein traumar meine exfrau darf die kinder nie wiedre sehen ich habe erstmal 6 monate sperre ich ging gegen das gutachten vor neues verfahren der gutachter ist auch da jetzt kommt es ganz dick der gutachter lüg das sich die balken biegen bestätig erst die lügen vom jugendamt und der kita und legt dann noch einen nach er würde es beführworten das die kinder nicht mehr zu kämen da sie ja so traumatisiert wären wegen mir köperlich und geistig wären beide sehr unterentwickelt die große 3 jährige könnte ja ihr ganzes leben nicht mehr richt laufen und würde eine geistige behinderung zurück halten den kindern würde es ja so besser gehen ohnen mich darauf das urteil das sogerecht geht ans amt ich darf meine 2 kinder nicht mehr sehen ich wusste nie wie kurupt die ämter gerichte und gutachter seihen können einer familie sowas anzutun meine kinder waren sehr glücklich bei mir die hingen den ganzen tag an mir kamen sogar in der nacht zur mir ins bett wenn ich aus dem raum bin sind sie sofort hinter ohne papa ging nichts bei den 2 und dann kommt sowas und zereist eine heile welt in zwei und sowas nett man rechtssystem das familien zerstört zu seinem eigenen vortei so hat man ja auch weniger zutun wenn man jemanden die kinder wegnimmt ich wüsste gerne was ich noch unternehmen kann um meine 2 kinder wieder zu bekommen vielleicht hat hier jemand eine idee
Dezember 13, 2015 um 3:43 pm
Die Deutschen Jugenämter müssten selbst alle vor Gerischt zu veranwortung gezogen werden
Februar 8, 2016 um 12:37 pm
Unfassbar was in der EU und besonders in Deutschland mit allen Kindern und Familien gemacht wird, auch Ich und meine Kinder zu Opfer des JA. Angeblich sind wir alle schwer Psychisch gestört.
Februar 14, 2016 um 7:49 pm
Ja das kenne ich. Habe gerade meinen kleinen Sohn verloren, jetzt soll auch der grosse rausgenommen werden. Ich habe wohl den Fehler gemacht mich zu beschweren! Unfassbar: hier geht es um Kinder, nicht um die Befindlichkeiten der JA- Mitarbeiter
Januar 21, 2016 um 12:35 pm
ich stimme das zu !! das sind Verbrecher!!
Oktober 8, 2016 um 2:55 am
Ja-machtgierige Verbrecher.
Januar 21, 2016 um 5:39 pm
Voitsberg Steiermark Österreich UNFASSBARE GESCHICHTE, JUGENDAMTSSKANDAL Jugendamt betreibt extremste Willkür und seelischen und psychischen Mißbrauch an meiner Tochter Jessica seit knapp 2 Jahren,Jessica ist jetzt 10 Jahre.Vaterentbehrung,Vaterentfremdung. Bin alleinerziehender Papa,hab Jessica bei mir seit sie 2 1/2 Monate ist,ich würde sterben für mein Kind. Jugendamt will sexuelle Nötigung an meiner Tochter im HPZ Heilpädagogischen Zentrum in Graz eine Institution des Landes Steiermark,VERTUSCHEN,wollten mir als Papa was anhängen,wollen müssen mich von meinem Kind fernhalten und wollen,müssen mich mit OBSORGE ENTZUG entfrernen,entsorgen,denn meine Tochter könnte sich ja Ihrem geliebten Papa wie Sie immer liebevoll sagt ja anvertrauen,und es könnten noch mehr Mißstände vom HPZ ans Tageslicht kommen.
Hier die ganze unfaßbare Geschichte,die ein Ende haben muß im Namen der Gerechtigkeit und vorallem dem Kindeswohl meiner geliebten Tochter Jessica !
Sehr geehrte Damen und Herren !
Mein Name ist Robert Pagger.
Ich bin seit Dezember 2005 alleinerziehender Papa einer
Tochter namens Jessica geb. 2.10.2005
Ich mußte damals um die Obsorge für meine Tochter
kämpfen,beim Jugendamt Voitsberg / Stmk
Kindesmutter war psychisch nicht in der Lage,Mutter
zu sein,haute bald nach der Geburt ab,es gibt null
Kontakt !
Jugendamt sagten nur Sie hätten bereits eine
Pflegefamilie und sagten nur Hr.Pagger unterschreiben
Sie uns eine Einverständniserklärung.was ich natürlich
selbstverständlich verweigerte,sagte ich liebe meine
Tochter über alles,und lasse Sie niemals im Stich,will
für meine geliebte Tochter sorgen,Sie beschützen !
Jugendamt fragte mich damals nicht mal ob ich die
Obsorge für mein Kind haben möchte,sondern wollten
Jessica sofort in eine Pflegefamilie abschieben !
Jugendamt Voitsberg sagte mir,das ein Mann das alleine
finanziell nicht schaffen würde !
Ich gewann letztendlich den Kampf um die Obsorge,und
war der glücklichste Mensch auf Erden,als ich meine Tochter
Jessica mit 2 1/2 Monaten,nach einer Woche Aufenthalt im
Mutter Kind Zimmer mit Ihr, anfang Dezember 2015 von
der Frühchenstation des LKH Graz Kinderklinik,mit nach Hause
nehmen durfte,das war mein schönstes Weihnachtsgeschenk.
Herr DSA Kahr mitlerweile Leiter des Jugendamtes Voitsberg
machte mir die letzten Jahre mehrmals das Kompliment,das
ich alles besser mache als manche Frau,bin bis heute sehr
stolz auf dieses Kompliment,das man als Mann als
alleinerziehender Papa erstmal bekommen muß vom
Jugendamt.
Dieses Kompliment hat mich als alleinerziehender Papa nur
noch mehr bestärkt und bestätigt.
Fragte Hr.Kahr oftmals ganz besorgt,voller Angst was ist,wenn
die Kindsmutter eines Tages auftauchen würde,und Ansprüche
stellen würde, Jessica mir wegnehmen würde.
Hr.Kahr beruhigte mich immer stets,das ich keine Angst zu
haben bräuchte,das Sie dann maximal begleitetes Besuchsrecht
bekommen würde,und sagte,so lange Sie sich weiterhin so toll
um Ihre Tochter kümmern, sie nicht schlagen oder ähnliches,
kann Ihnen niemand Ihr Kind wegnehmen !
Es soll in Jessica Schule in der VS Afling 2012
Auffälligkeiten gegeben haben,Sie habe andere Kinder
geschubst gekratzt,gebissen,soll im Keller mit einem Jungen
geschmust haben ! ?
Dadurch schaltete sich das Jugendamt Voitsberg nach Jahren
wieder ein,drohten mir mit Obsorge Entzug,und nötigten bzw
zwangen mich letztendlich dadurch, einer Unterbringung im
HPZ-Heilpädagogischen Zentrum in Graz zuzustimmen für
6 Monate !
An Wochenenden dürfe Jessica nach Hause !
Mitte Jänner 2014 kam Jessica schließlich ins HPZ.
Jessica sollte dort geholfen werden,Rückstände der Entwicklung
als Frühchen aufzuholen, darum stimmte ich der Unterbringung
im HPZ für 6 Monate mit gutem Wissen und Gewissen zu,hab
darauf vertraut das es Jessica dort gut geht und Ihr geholfen
wird Entwicklungsrückstände aufzuholen !
Nach ca. 14 Tagen soll Jessica Betreuerinnen gegenüber
erzählt haben,das ich meine Mutter,Tagesmutter und Schwägerin
schlagen würde,durfte 1 Wochenende nicht nach Hause.
Betreffende Personen konnten dies selbstverständlich
nicht bestätigen !
Die beiden Wochenenden darauf durfte Jessica wieder
nach Hause,war mit Ihr in der Therme.
Tagesmutter erzählte mir danach,das Jessica Ihr erzählt
habe das ich in der Therme im Restaurant gesessen sei,
und sie allein im Wasser gelassen hätte,eine klare LÜGE,
denn Jessica konnte im Wasser nicht mal stehen und konnte
noch nicht schwimmen,wäre folgedessen ertrunken wenn
ich sie allein im Wasser gelassen hätte !
14 Tage später sagte man mir,das Jessica wieder eine
Erzählung machte,man sagte mir jedoch 14 Tage lang nicht
was für eine Erzählung,bis es im HPZ ein Gespräch gab
mit damaliger Leiterin Fr.Engel,einer Praktikantin,Hr.Kahr
und Fr.Ofner vom Jugendamt Voitsberg.
Bei diesem Gespräch erfuhr ich,das Jessica gesagt
haben soll,das Sie meinen Penis ansehen hätte müssen,
und wenn Sie sich weggedreht hätte,hätte ich sie wieder
hin gedreht !
Ich viel aus allen Wolken,war völlig schockiert,fand die
Lüge das ich bestimmte Personen schlagen würde
schon heftig und schockierend genug !
Fr.Engel damalige HPZ Leiterin machte eine schockierende
Bemerkung,Na Hr.Pagger das hätten Sie nicht gedacht
das das hier raus kommt,und sagte das Jessica im HPZ
zwei Engel begegnet sind,Sie die Fr.Engel und
Herr Engelmann,Psychologe, und sagte,das aber hinter
jedem Engel auch ein Teufel stecken würde !
Ich beteuerte und bekundete sofort,das ich meiner geliebten
Tochter so etwas schreckliches widerliches niemals antun
würde,das ich Menschen zutiefst verabscheue die Kindern
so etwas antun !
Sagte Fr. Engel,das ich Jessica vertrauensvoll ins HPZ
gab,das Ihr da geholfen wird,Ihre Entwicklungsrückstände
aufzuholen !
Ab diesem Zeitpunkt wurde mir der Kontakt zu Jessica
untersagt,nur 1 mal wöchentlich telefonieren wurde
beibehalten !
Ich hab mich an das Kinderschutzzentrum Graz und an
die kija-Kinder und Jugendanwaltschaft gewandt,und
fragte nach deren Erfahrungswerten,über Kinder die
solch schrecklichen Erzählungen machen.
Ich bettelte und flehte beim Jugendamt Voitsberg darum,
Jessica endlich wieder sehen zu dürfen,es wurde immer
abgeblockt,Jessicas Wunsch nach Hause zu wollen zu
Ihrem geliebten Papa wie sie immer liebevoll sagt,wird
bis heute Jänner 2016 vom Jugendamt und Gericht
immer noch ignoriert,ebenso das Recht eines Kindes
auf seine Eltern und Familie wird von Jugendamt Voitsberg
und Gericht Voitsberg ignoriert !
Man sagte mir das Jessica weiterhin sexualisierte
Erzählungen mache,wie zB das ich Sie unter der Dusche
angepinkelt hätte,wie krank ist das denn,das würd ich
im Leben niemals tun,und Sie hätte mir beim Sex mit
Freundin zusehenn müssen,hatte die ganzen Jahre
nie eine fixe Freundin bzw brachte niemals eine Frau
mit nach Hause !
Jessica soll gesagt haben das sie mir und meiner Freundin
der Nachmittagsbetreuung namens Simone beim Sex zusehen
hätte müssen, es gab nie eine Nachmittagsbetreuung oder
Freundin namens Simone !
Es stellte sich später heraus das es im HPZ eine Praktikantin
namens Simone gab,komischer Zufall,das beweist nur noch mehr
das Jessicas angeblichen sexualisierten Erzählungen rein nur
vom HPZ herrühren und den extremsten Aufklärungsmethoden
im HPZ !
Es soll noch weitere sexualisierte Erzählungen gegeben
haben,wodurch das Jugendamt Anzeige gegen mich
erstattete wegen sittlicher Gefährdung !
Sagte Hr.Kahr vom Jugendamt Voitsberg,das ich einerseits
froh bin über die Anzeige,da dann endlich durch Gericht
und Gutachter meine Unschuld bewiesen werden würde !
Ich betonte und bekundete immer und immer wieder
das ich meiner Tochter niemals so was schreckliches
widerliches antun würde, das ich Menschen zutiefst
verabscheue die Kindern so etwas antun !
Sagte das ich mein Kind über alles liebe !
Bin damals Schulbus gefahren mit überwiegend
Schülerinnen,war sehr beliebt bei Eltern und Kindern,
denn ich kann gut mit Kindern umgehen!
Ich fuhr dann Taxi bei anderer Firma,wo eine Mutter,
Anita Schwarz ledige Scherz
die Ihre Töchter bei derselben Tagesmutter Lydia
Jocham ledige Lenz hatte,zu meinen Chefs ging und
sagte was
ihnen einfällt,das Sie so einen wie mich beschäftigen !
Rufmord den ich noch heute erleiden muß !
Jessica wurde die Erstkommunion verboten und die
für Sie so wichtige Ergotherapie wurde bis heute 2016
nicht mehr fortgeführt !
Jessica durfte weiters bis heute 2016 2mal zu Ostern
2mal zu Ihrem Geburtstag und 2mal auch schon zu
Weihnachten nicht nach Hause,Ihr Papa durfte nicht
bei Ihr sein !
Ich durfte Jessica 6 Monate nicht sehen nur 1x wöchentlich
telefonieren !
Durfte dann Jessica bis 18.August 2014 fünf mal für nur
2 Std begleitet im Eltern Kind Zentrum in Voitsberg sehen,
durfte mich trotz Anzeige laufendem Verfahren mit Jessica
in einem Raum aufhalten !
Ab 18. August wo ich Jessica dann zum letzen mal sehen
durfte, durfte ich Sie 9 Monate und 9 Tage weder sehen
noch hören,ich ging wahrlich durch die Hölle !
Ich durfte mich bis dato dann nach so langer Zeit immer
noch nicht äußern weder in einer polizeilichen Vernehmung
noch bei Gericht und auch nicht beim Jugendamt !
Im Februar 2015 gab es beim Landesgericht Graz eine
sogenannte kontradiktorische Vernehmung,wo Jessica in
einem anderen Raum saß und ich sie über einen
Bildschirm life sah, zum ersten mal nach über 6 Monaten,
ich bekam einen heftigen Weinkrampf,und hatte beinah
einen Nervenzusammenbruch !
Die kontradiktorische Vernehmung war in 15 Minuten
vorbei,Jessica wurde gefragt,ob Sie was über Ihren Papa
erzählen möchte,es kam als Antwort sofort ein klares NEIN,
somit war Vernehmung beendet !
Ich rief danach sofort Fr.Sato von der Volksanwaltschaft an
mit der ich von Anfang an in Kontakt stand,Ihr und mir war
klar,das Jessica keine Aussage machen würde,weil Sie
ja nicht dumm ist,und genau weiß,das Ihre Lügengeschichten
dann aufgeflogen wären !
Fr.Sato sagte mir das das Verfahren nun mit Sicherheit
eingestellt werden würde !
Ein glückliches Ende stand in Sicht,das Jessica wieder
nach Hause darf,und das Verfahren wurde dann auch
wirklich sofort eingestellt !
Von da an begann die ,, EXTREME WILLKÜR “ des
Jugendamtes Voitsberg, die einen Antrag auf Fortsetzung
des Verfahrens stellten !
Fr. Abt.Insp.Schober vom LKA mit der ich von Anfang an
in Kontakt stand,wurde mit Ermittlung beauftragt !
Nach über einem Jahr durfte ich nun endlich eine polizeiliche
Aussage machen,was laut meinem juristischen Berater
Mag.Josef Maitz schon längst zuvor geschehen hätte
müssen !
Jugendamt stellte ja zusammen mit der Anzeige einen
Antrag bei Gericht auf die Entziehung der Obsorge !
Das Verfahren wurde durch einen Zwischenbericht von
Fr.Abt.Insp.Schober dann zum 2.mal sofort eingestellt !
Der Obsorge Richter Mag.Leoni vom Bezirksgericht
Voitsberg bestellte einen Gutachter,Mag.Strauss aus
Gröbming !
Mag .Strauss beantwortete in seinem Gutachten die
Fragestellung ob dem Kindesvater die Obsorge zu entziehen
ist mit einem klaren ,, NEIN “
und empfiehlt einen unbegleiteten Besuchskontakt bzw
das Jessica an den Wochenenden und Ferien nach Hause
darf !
Aja seit 20. August 2014 ist Jessica im SOS Kinderdorf
Stübing !
Das Jugendamt Voitsberg setzt seine WILLKÜR fort,
und fechtete,zweifelte das Gutachten an,welches im
wesentlichen auf Stellungnahmen des HPZ und des
Jugendamtes Voitsberg basieren ,bei der Obsorge
Verhandlung im Juli 2015
Jugendamt Hr.Kahr sagte zu Obsorge Richter Mag.Leoni,
das 2 Std Besuchskontakt für Hr.Pagger ausreichend seien.
worauf der Richter ganz forsch sagte,sicher nicht !
Jugendamt Voitsberg stellte willkürlich erneut einen zweiten
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens !
Dieser Antrag wurde sofort abgewiesen mit der Bemerkung
der Staatsanwaltschaft : Wir haben kein Interesse diesen Fall
weiter zu verfolgen !
Durch meine Eigeninitiative zur Aufklärung von Jessicas
angeblichen Erzählungen,erhielt ich durch Zufall Kontakt
zu Fr.Kasalo,der Mutter von Lara Kasalo,die sich im HPZ
mit Jessica ein Zimmer teilte !
Jessica und Lara wurden ganz plötzlich getrennt und bekamen
ein Einzelzimmer,weil Sie sich angeblich nicht verstanden,sagte
mir die damalige HPZ Psychologin Fr.Mag.Mittelbach !
Lara erzählte mir jedoch in einem persönlichen Gespräch,das
Sie und Jessica sehr gut befreundet gewesen sind und sich
mochten !
Lara hatte Ihrer Mutter erzählt,das Sie im HPZ in Graz
beobachtet hatte,wie Jessica und ein Junge namens Luki
12 J. hinter einem Gebüsch und Jessica das Pimpi von
Luki angefasst hat !
Weiters erzählte Lara,das Jessica und Ihr Mittel
verabreicht wurden,worauf hin Sie ganz müde wurden,laut
Lara eine weiße bittere Flüssigkeit !
Laut einer befreundeten Krankenschwester die in der Landes
Nervenklinik Sigmund Freud in Graz arbeitet,kommen nach
Laras Beschreibung nur 2 Schlafmittel in Frage die jedoch
für Kinder absolut nicht geeignet und auch nicht zugelassen
sind !
Laras Mama erzählte mir,das im HPZ mit extremsten
Aufklärungsmethoden gearbeitet wird,und Lara zu Hause
auch mit sexualisierten Äußerungen reagierte.
Sie holte Lara dann vorzeitig aus dem HPZ heraus !
Ab dem Zeitpunkt war mir noch mehr klar das Jessicas
sexualisierten Erzählungen rein nur vom HPZ herrühren,
denn vor HPZ nannte Jessica das weibliche Geschlecht
Lulu und das männliche Geschlecht Pimperl. Erst seit sie
im HPZ war verwendete Jessica Wörter wie Penis und ficken
und dgl, welche niemand zuvor aus Jessicas Mund jemals
hörte !
Ich erstattete Anzeige gegen das HPZ wegen
unterlassener Aufsichtspflicht,durch sexuelle Nötigung des 12J
Jungen Luki,und Anzeige wegen Körperverletzung durch
Verabreichung von Schlafmitteln,und Anzeige wegen
sittlicher Gefährdung und der gesundheitlichen
Entwicklung !
Laras Mama erzählte mir auch,das Sie der damaligen
HPZ Psychologin Fr.Mag.Mittelbach von der Beobachtung
Ihrer Tochter Lara,von der sexuellen Nötigung an Jessica
durch den 12J. Jungen Luki,berichtete,Fr.Mag.Mittelbach
darauf nur antwortete das dies nicht sein könne,da die Kinder
im HPZ immer und jederzeit unter Beobachtung sind, was
meiner Meinung nach aber ,personaltechnisch gar nicht
möglich sein kann !
Jessica und Lara wurden nach dieser Mitteilung der
sexuellen Nötigung sofort getrennt und in Einzelzimmer
verbracht !
Inzwischen wurde im HPZ von Fr. Abt.Insp.Schober vom
LKA Graz ermittelt und auch Jugendamt Voitsberg hatte die
Kripo im Haus !
Ich bat HPZ schriftlich um deren Aufzeichnungen,wann
Jessica was,wann,wem und wo erzählt haben soll,was am
Vortag war,bzw was unmittelbar vor Ihren Erzählungen war !
HPZ verweigerte jegliche Aufzeichnungen !
In Bericht von Fr.Abt.Insp.Schober wird Jessica einem
damals erst 8 jährigen Mädchen unterstellt,das
Geschlechtsteil des 12J.Jungen namens Luki freiwillig
angefasst zu haben, das Sie keine sexuelle Nötigung
erkennen könne !
Hallo gehts noch,Jessica mit 8 Jahren hat das ganz bestimmt
nicht freiwillig gemacht,das ist eine maßlose
Unverschämtheit von Fr.Abt.Insp.Schober einer 8 jährigen
derartiges zu unterstellen !
Lara sagte bei der polizeilichen Vernehmung aus,das dieser
12.Junge Luki ein Mädchenschwarm gewesen sei,er alle
Mädchen bekommen habe !
Wie erwartet wurde Verfahren gegen HPZ eingestellt,war klar
das das Gericht trotz Fakten,Beweisen eine Einrichtung des
Landes Stmk,das HPZ nicht anklagt !
Es ist ähnlich wie beim Obsorge Gericht,wenn ich über
erweiterten Besuchskontakt sprechen will,schickt mich der
Richter zum Jugendamt und Jugendamt wieder zum Richter
die spielen sich ständig den Ball hin und her,klar das es dann
zu keiner Entscheidung kommen kann !
Das erste Gutachten von Mag.Strauss basierte nur auf den
Stellungnahmen vom HPZ und dem Jugendamt Voitsberg,
welches die extremste Willkür des Jugendamtes hervorhebt,
diese Stellungnahmen und das darauf basierende Gutachten
sind für mich daher null und nichtig !
Als ich erfuhr das der besagte 12J.Junge Luki,wie Jessica
aktuell auch im SOS Kinderdorf Stübing ist,stellte ich beim
Bezirksgericht Voitsberg bei Richter Mag.Leoni unverzüglich
einen ANTRAG auf SOFORTIGE RÜCKFÜHRUNG von
Jessica nach Hause zu Ihrem Papa wegen
,, GEFAHR IN VERZUG “
Meine GEFAHR IN VERZUG Meldung wurde und wird nach
wie vor vom Jugendamt Voitsberg Hr.Kahr und Bezirks-
Gericht Voitsberg Richter Mag.Leoni IGNORIERT !
Es wurden keinerlei Maßnahmen von Jugendamt oder
Gericht gesetzt zum Schutz von Jessica vor dem
12J.Jungen im SOS Kinderdorf Stübing.
Ich habe Hr.Derler dem pädagogischen Leiter des SOS
Kinderdorfes Stübing ersucht das man diesen 12J.Jungen
Luki im Auge behält und bat inständigst aus Angst um
Jessica,das der Junge Jessica nicht mehr zu nahe kommen
kann,mit Ihr allein gelassen wird,und es nochmals zu einer
sexuellen Nötigung durch den Jungen kommen kann.
Der Richter rief mich an und sagte mir das er keine Rückführung
machen könne, riet mir aber,das ich nur eines machen könnte,
das ich die Vereinbahrung mit dem SOS Kinderdorf Stübing
auflöse, dann könne ich rein rechtlich meine Tochter sofort
nach Hause holen !
Er sagte aber,das das Jugendamt dann sicher mit einer
Gefahr in Verzug Meldung reagieren würden !
Löste diese Vereinbahrung mit SOS KD auf, und Jugendamt
machte tatsächlich eine Gefahr in Verzug Meldung bei Gericht
und setzen Ihre extremste Willkür weiter fort !
Auf mehrmaliges nachfragen bei Hr.Kahr vom Jugendamt
Voitsberg, wo Sie bei mir eine Gefahr für Jessica sehen,
womit Sie Ihre Gefahr in Verzug Meldung begründen
würden bzw könnten,ich bekam niemals eine Antwort !
Ich erfuhr inzwischen das Hr.Dr.Buchinger und Fr. Mag.
Traussnigg Psychologen des Jugendamtes Voitsberg,
die sich bei Obsorge Verhandlung wie Gutachter Strauss
als befangern erklärt haben,das die beiden bei Jessica
im SOS Kinderdorf Stübing bzw in Gratkorn in der damaligen
Wohnung wo Jessica gewesen ist,war , und eine sogenannte
Evaluierung vornahmen !
Da es immer noch um Jessica geht,sind die beiden für mich
immer noch so was von befangen !
In Stellungnahme von den beiden Psychologen des
Jugendamtes Voitsberg welche die Gefahr in Verzug Meldung
des Jugendamtes begründen soll steht,das von einem
unbegleiteten Besuchskontakt abzuraten sei,und das Jessica
kein Schamgefühl habe,Sie hätte sich im Hof über eine
Klopfstange kopfüber hinunter gehängt wodurch Ihre Brust und
Bauch entblöst gewesen sei !
Das sieht man heutzutage auf jedem Spielplatz,es sind Kinder !
In selber Stellungnahme steht,das Jessica dem Psychologen Ihr
selbst gebasteltes T Shirt zeigen wollte,Sie zu Ihm sagte,das
er wegschauen solle und Ihr nicht nachgehen solle !
UPS wenn das kein Schamgefühl ist !
FAKT IST : Jugendamt Voitsberg will die sexuelle Nötigung
an Jessica im HPZ vertuschen, wollten mir eine sittliche
Gefährdung anhängen,verleumden und diffamieren mich,
wollen,müssen mich von Jessica fernhalten,und wollen,
müssen mich mit Obsorge Entzug entfernen,entsorgen !
Denn Jessica könnte sich ja Ihrem geliebten Papa wie Sie
immer liebevoll zu mir sagt, ja anvertrauen,und es könnten ja
noch mehr Mißstände im HPZ dann ans Tageslicht kommen !
UNFASSBAR IST,das der Mutter der Zeugin der sexuellen
Nötigung,Lara,Ihren Eltern die Obsorge nun auch entzogen
werden soll,ich nenne das ZEUGENBESEITIGUNG !
Lara und Ihre Mama wurden durch eine Gutachterin Fr.Dr.
Raunigg begutachtet,die ein Gutachten von knapp 180 Din A4
Seiten knapp € 4.000.- erstellte,was Laras Mama selbst
bezahlen soll obwohl Sie das Gutachten ja gar nicht in
Auftrag gegeben hat !
Diese Gutachterin maßte sich an Laras Mama Fr.Kasalo
in einem nur 2 stündigen Gespräch eine Borderline
Erkrankung zu diagnostizieren !
Laut meiner bekannten Krankenschwester von der
Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz,kann nicht
mal Ihr Primarius in nur 2 Stunen eine solche Diagnose
einer Borderline Erkrankung stellen !
Ich stellte Antrag auf Kontaktrecht für Jessica Weihnachten
2015 im Kreise Ihrer Familie verbringen,feiern zu dürfen !
Jugendamt blockte ab und verwies mich wie immer zum
Obsorgegericht und der Richter verwies mich wie immer
zum Jugendamt !
Es gab ein Familiengespräch wo wir uns alle einig waren,
das Jessica die ganze Familie so sehr braucht,und Weihnachten
im Kreise Ihrer Familie feiern sollte dürfen !
Jugendamt verweigerte es das Jessica im Kreise Ihrer Familie
Weihnachten feiern darf,mit der Begründung das meine
Schwägerin Lisa Pagger ,Jessica nicht schützen könnte !
Auf abermalige Frage vor wem oder was schützen bekam ich
keine Antwort !
Weitere Begründung sei die Stellungnahme der beiden
Jugendamts Psychologen Buchinger und Traussnigg !
Es ist und war einfach schier nur GRAUSAM und
UNMENSCHLICH das Jessica nun schon das zweite
Weihnachten nicht im Kreise Ihrer Familie verbringen
durfte !
Sagte Hr.Kahr vom Jugendamt Voitsberg das es für Jessica
ganz schrecklich ist,Weihnachten nun schon zum 2.mal nicht
im Kreise Ihrer Familie feiern zu dürfen,ist,zumal die meisten
SOS KD Kinder nach Hause dürfen zu Ihren Eltern !
Das Jugendamt begeht willkürlich und ungestraft weiterhin
SEELISCHEN und PSYCHISCHEN MISSBRAUCH an
JESSICA !
und den vielen anderen unschuldigen Kindern !
Als Jugendamt Hr.Kahr vom Familiengespräch erfuhr,hatte er
offenbar Angst das Familie gemeinsam für Jessica kämpft
für Jessica zu Weihnachten im Kreise der Familie feiern
zu dürfen,und blockte ab !
Ich hab mich auch an das Büro der Landesrätin Doris Kampus
gewandt und bekam Kontakt zu deren Rechtsabteilung zu
Fr.Mag.Metzenrath,der ich die ganze Geschichte im Detail
schilderte ,und wandte mich auch an die Abteilung 11 des
Landes Steiermark der dem Jugendamt übergeordnete Stelle
zuständig Fr.Mag.Degendorfer !
Sagte zu Fr.Mag. Metzenrath und zu Fr.Mag.Degendorfer das
Sie wahrscheinlich nichts tun können bzw wollen,mir nicht
helfen können ,wollen, denn das HPZ ist eine Einrichtung
des Landes Steiermark sowie auch das Jugendamt Voitsberg !
Sagte den beiden Damen,das einer den anderen nicht in die Suppe
spuckt,da alle im Land Stmk tätig sind und unter einer Decke stecken !
Ebenso wie das Gericht das macht was das Jugendamt anschafft,
obwohl das Gericht ja eigentlich rechtlich über dem Jugendamt steht !
Das Jugendamt das man um Hilfe bat und dem man vertraut hatte,
stellte sich als KINDERKLAUINDUSTRIE heraus,wo es nur ums Geld
geht um sehr viel Geld,und NICHT ums KINDESWOHL !
Es geht nur darum das Einrichtungen wie HPZ und SOS Kinderdörfer
am Leben erhalten werden können,und Arbeitsplätze erhalten werden
können,das massenhaft Fördergelder fließen,und das auf Kosten von
unschuldigen Kindern und Familien !
Es werden Eltern die Kinder entzogen mit falschen Anschuldigungen,
Verleumdungen,Diffamierungen,und das auf dem Rücken von
unschuldigen Kindern !Es werden Kinderseelen und Familien zerstört !
Ich fragte Hr.Kahr was ist wenn Jessica einen irreparablen Schaden
davon trägt bzw bereits davongetragen hat durch die Entfremdung
und die Vaterentbehrung, er sagte nur darauf da bräuchte ich mir keine
Sorgen zu machen denn eine Therapie würde der Staat bezahlen,ich
war schockiert von dieser Aussage,ebenso schockiert wie von einer
Aussage von Hr.Kahr vor einigen Jahren,das Sie Kinder oftmals bei
der Familie lassen,wissentlich auch wenn dort Gewalt herrscht,
unfaßbar !
Jugendamt und Gericht ignorieren das in der Verfassung stehende
Recht eines Kindes von Jessica auf Ihre Eltern und Familie,und
ignoriert Jessicas Wunsch nach Hause zu wollen zu hrem Papa !
Es gibt mitlerweile eine Gutachterin aus Klagenfurt,die in einem
Gutachten klären soll,ob ein unbegleiteter Besuchskontakt zu
ermöglichen ist !
Die Gutachterin sprach bereits mit Jessica und mir allein,und
möchte auch ein Interaktionsgespräch zwischen Jessica und mir
machen,was laut meinem Rechtsberater Mag.Josef Maitz,
rechtlich auch schon längst stattfinden hätte müssen !
Doch Jugendamt und Gericht setzen sich über Gesetze hinweg !
Zuvor sollte ich eine Fr.Dr.Schwab aus Mooskirchen als
Gutachterin bekommen,die an Gericht schrieb,das sie
regelmäßig für das Jugendamt die BH Voitsberg tätig sei,
sie aber dadurch nicht befangen sei !
Aber hallo,selbstverständlich erklärte ich sie als befangen !
Danach sollte ich als Gutachterin Fr.Dr.Raunigg bekommen,
die aufgrund Ihres willkürlichen Gutachtens von Laras Mama.der
Mutter des Mädchens Lara,der Zeugin der sexuellen Nötigung
an Jessica im HPZ !
Diese war natürlich ebenfalls abzulehnen und als befangen
zu erklären !
Ich bekam Stellunnahme von Abteilung 11 vom Land Stmk
wo drin steht das Jessica aufgrund Ihrer sexualisierten
Erzählungen niemals im HPZ mit anderen Kindern allein
gelassen wurde, EINE WEITERE LÜGE !!!!
Denn in polizeilicher Vernehmung sagten ehemalige HPZ
Leiterin Fr.Engel,und ehemalige Psychologin Fr.Mag.
Mittelbach,und neuer HPZ Leiter Hr.Felbinger,sehr identisch
aus,das man es nicht 100%ig ausschließen kann ,das Kinder
unbeobachtet sind,und das es nicht auszuschließen ist,das
Kinder mal für 5 min hinter einem Gebüsch unbeobachtet
sind,die sexuelle Nötigung ereignete sich hinter einem Gebüsch !
Die ganze unfaßbare Geschichte,die extremste Willkür des
Jugendamtes Voitsberg durch Hr.Kahr,und den seelischen
und psychischen Mißbrauch PSA was Jugendamt Hr.Kahr
ungestraft an unschuldigen Kindern begeht……
Meine Mutter Inge Pagger steht hinter mir,sie kennt mich
am besten.
Ihr geht die ganze Geschichte so nahe und regt Sie auf,
mehr als Sie zugibt
das ich große Angst habe Sie dadurch frühzeitig
verlieren könnte, das Ihr das nervlich und emotional
zu sehr zusetzt,denn auch Ihr wird der Kontakt zu
Jessica untersagt,ich nehme Sie jedoch einfach zu
Besuchskontakten zu Jessica mit,was dem Jugendamt
und SOS Kinderdorf gar nicht passt,doch Jessica hat
ein Recht auf Ihre Oma !
Ich hatte als Lehrling mit 17 Jahren einen Arbeitsunfall,
wurde aufgespießt eine Pfählungsverletzung wobei
Schließmuskel und Darm zerfetzt wurden,lag 2 mal im
sterben,hatte eine Sepsis,Blutvergiftung,ich schaffte
den Kampf um mein Leben,bekam jedoch einen
künstlichen Darmausgang,der nach einigen Monaten
rückoperiert werden konnte.
Fragte mich damals öfters warum Gott mich überleben
ließ,und 2005 bekam ich die Antwort darauf,Gott ließ
mich überleben,weil er für mich noch die schönste
Aufgabe auf der Welt hatte,meine geliebte Tochter
Jessica,für Sie zu sorgen !
Damals war mein Unfall für mich das Schlimmste was
mir jemals widerfahren ist.
Doch jetzt die extremste Willkür des Jugendamtes Voitsberg
den seelischen und psychischen Mißbrauch was das Jugendamt
ungestraft an Jessica begeht,die Kindesentfremdung die
Vaterentbehrung für Jessica,meine geliebte Tochter so
lang nicht sehen hab dürfen,und nur 14tägig für 2 Std sehen
darf ist für mich das schlimmste was mir je widerfahren ist.
………Darauf hat die ÖFFENTLICHKEIT ein Recht darauf
zu erfahren was im Jugendamt Voitberg und vielen
Jugendämtern abgeht !
Und es ist alles wie ich meine auch ein Fall für den :
OGH – Obersten Gerichtshof
VGH – Verfassungs Gerichtshof
EUGH – Europäischen Gerichtshof
und auch für die Menschenrechtsorganisation
EMNESTY INTERNATIONAL !
Aufgeben tut man einen Brief aber niemals sein Kind !
Jessica ist schon arm genug dran das Sie keine Mama
in Ihrem Leben hat !
Es kann und darf nicht sein,das Jessica auch noch Ihr
wie sie immer liebevoll sagt Ihr geliebter Papa genommen
werden soll !
Robert Pagger
Januar 26, 2016 um 12:00 am
1945 wurde das Jugendamt in Polen verboten weil sie 200.000 Kinder und vielleicht sogar mehr entführten und man versuchte sie zu arisieren. Viele wuchsen in Familien auf und wissen gar nicht ,das es nicht ihre Familie ist. Heute macht man das nicht mehr, weil man gemerkt hat das sich Geld damit verdienen lässt, der Ware Kind, sehr viel Geld. Jugendämter und Gerichte vergessen aber das Kinder die gestohlen werden nicht vergessen. Solange der Steuerzahler dafür Unsummen an Geld locker macht, wird diese Willkür auch bestehen bleiben. Das Jugendamt wurde von den Nazis erfunden und hat auch heute noch den Namen, man benutzt ihn nur nicht mehr. die Vorgehensweise ist aber die selbe wie vor 90 Jahren.
Januar 26, 2016 um 12:09 am
98% der ehemaligen Heimkinder haben nichts schönes über ihren Aufenthalt im heim zu berichten. alle hatten sie schreckliches Heimweh und dachten nur ans zuhause aus dem sie rausgerissen wurden. wenn so viele kinder in unserem land zuhause leiden müssen dann stellt sich die frage warum kinder in heimen trauriger und selbstzerstörerischer. warum leiden so viele kinder in heimen und niemand setzt sich für sie ein. warum hilft da kein Jugendamt. ehemalige Heimkinder brauchten hilfe und das Jugendamt ließ sie im stich. warum dürfen kinder nicht mehr glücklich sein. warum werden mißhandelte kinder wieder in Familien zurück gebracht. es gibt so viele fragen und die werden zu 100% fragen bleiben. Heimkinder wollen nicht darüber reden weil es zu schrecklich war im heim und Jugendämter behaupten dem Kind ging es im heim besser als zuhause.
März 17, 2016 um 10:46 am
Hallo,
ich werde seit kurzem vom Jugendamt und der mit denen „befreundeten“ EInrichtung der Caritas die die begleiteten Umgänge macht, gezielt gemobbt. Das Kind lebt bei mir und ich habe von Anfang an die Umgägne unterstützt. Da offensichtlich der Kindesvater es geschafft hatte die Sympathie des Jugendamtes und Caritas auf sich zu ziehen betreibt man hier systematische Verleumdung mich als Mutter. es wird provoziert, gelogen, Tatsachen verheimlicht um mich schlecht darzustellen. das Jugendamt weigert sich dazu auch schriftlich zu verkehren und besteht nur auf telefonisches „bla,bla“, ist ja kar was nicht auf papier steht können die auslegen wie die wollen. Ich habe das Jugendamt aus triftigen Gründen gebeten eine Weiterbewilligung der Umgänge bei einer anderen Einrichtung zu organisieren und parallel dem Kindesvater angeboten bis eine weitere Regelung zusatande kommt das Kind in einem Spielcafe weiterhin zu sehen. Das Jugendamt hat dem Kindesvater es abgeraten auf meie Angebote einzugehen und das Kind ohne Begleitung zu sehen, eine Neuorganisation der begleiteten Treffen wollen die auch nicht, und werfen mir jetzt Umgangsereitelung vor. Man kommt sich wie in einem Parallelunvisersum vor. Hier wird eine zielgerichtete Verfälschung der Tatsachen betrieben und alles was man sagt gegen einen verwendet. Jetzt wollen die Umgangspflegschaft bestellen.
Meine frage wäre wo kann man sich über das Jugendamt beschweren und wie kann man gegen die vorgehen?
Danke im Voraus
Oktober 8, 2016 um 3:10 am
Hallo, Sie haben vollkommen Recht.
Ich komme mir auch vor, wie in einem Parallel-Staat. Dieser wird vor den „anderen Bürgern“ komplett verzerrt dargestellt und vermeimlicht. Presse lügt mit. Und Polizei, Richter und Caritas, KiTas, AWO, Diakonie, Kinder-und Jugendahilfe-Forum, SKM, SKF. Und weitere Helfer. Alle schützen sich.
Ich werde gerade auch gemobbt und für „wahrnehmungsgestört“ abgetan.
Bitte melden Sie sich mal bei mir: caroline.renner@yahoo.de
Vielleicht können wir uns gegenseitig unterstützen.
März 18, 2016 um 11:17 am
Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt einreichen. Die müssen feststellen das das JA nicht rechtmäßig gemäß den Vorgaben agiert.
Dann Beschwerde beim Landesrechnungshof. die kontrollieren die Ausgaben des JA sehr genau. Bereits Bad Kreuznach wurde vom Landesrechnungshof gerügt wegen zu vielen Installationen von Familienhilfen und Heimunterbringung, schlechte Aktenführung, verschleppte Fälle etc. die dürfen nicht Geld raushauen für unnütze Hilfen wie sie lustig sind.
Dienstaufsichtbeschwerde beim OB
Troztdem das JA anmailen und um Termine bitten und alles per mail anfragen. Als Beweis fürs Verwaltungsgericht und Landesrechnungshof. Denn keine Antwort von denen ist ein Beweis für ihre ‚Untätigkeit und negieren Ihrer Person.
März 20, 2016 um 12:03 pm
Hallo , in meinem Fall geht es um meine Nichte. Sie hat zu Hause wirklich kein schönes Leben gehabt. Ihre Mutter hat das Mädchen im Alter von 17 Jahren bekommen und ihren Vater hat sie nie wirklich kennen gelernt. Der Stiefvater hat das Mädchen immer im Vergleich mit seinen Kindern, die er mit der Mutter des Mädchens hatte , mies behandelt. Wenn die „Eltern “ sich stritten , weil die Mutter sich wiedermal den Kopf zugedröhnt hat, dann musste das Mädchen drunter leiden. Sie musste auch , als Mutter und Stiefvater noch zusammen waren , im Alter von 7 Jahren , auf ihre kleinen Geschwister aufpassen wenn die „Eltern“ zum Party machen weg gingen. Als die Mutter sich vor ca. 1,5 Jahren von ihrem mann trennte , weil er sie geschlagen hat, zogen sie und ihre Tochter in eine andere Wohnung ( die beiden kleinen Kinder hat sie einfach so beim Vater gelassen). Am Anfang lief alles relativ normal .Aber mit der Zeit gab es immer wieder Situationen in denen das Mädchen sich entweder zu ihrer Oma oder zu einer Freundin geflüchtet hat.Zwischenzeitlich hat das Mädchen auch für mehrere Jahre bei der Oma gewohnt.In dieser Zeit blühte sie richtig auf und in der Schule lief es auch super. Doch dann entschied sich das Mädchen es mit ihrer Mutter noch einmal zu versuchen. Das funktionierte auch ein paar Monate bis sie wieder bei ihrer Oma eingezogen ist (die genauen Gründe kenne ich nicht). Nach einem Monat hat sie es wieder mal mit ihrer Mutter versucht (hat keiner aus ihrem Umfeld verstanden). Ich habe das Mädchen oft zur Schule gebracht und auch wieder abgeholt.Aber letzten Montag als ich sie zur Schule bringen wollte hatte sie einen Rucksack dabei und dann sagte sie mir das sie in ein Kinderheim geht weil sie es zu Hause nicht mehr aushält. Ich war geschockt das sie vor dieser Entscheidung nicht mit mir oder ihren Großeltern gesprochen hat. Als ich sie an der Schule abgesetzt hatte warteten schon ein Lehrer und ein Mitarbeiter des Jugendamtes auf sie. Ich kannte diese Männer nicht aber das Mädchen ist direkt zu ihnen hin gelaufen also hab ich mir gedacht das sind wohl irgendwelche Lehrer.Ihren Rucksack (mit Kleidung zum wechseln) wollte sie nach der Schule bei mir abholen. Ich erhielt so gegen 13 Uhr eine SMS von ihr ob ich ihr den Rucksack nicht in das Heim bringen könnte. Sie wurde noch vor Schulschluss und ohne Wissen der zuständigen Lehrer aus der Schule in ein Heim gebracht.Das Heim ist von ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln ca, 2 Stunden entfernt (in unzumutbarer Zustand). Ich habe gestern erfahren das die Mutter sowie der Stiefvater vom Jugendamt erfahren haben wo das Mädchen ist. Vielleicht hat hier ja jemand eine Ahnung ob das überhaupt erlaubt ist. Ich meine Das Mädchen ist von ihrer Mutter in ein Heim geflüchtet damit sie in Sicherheit ist vor ihren Eltern und jetzt wissen die wo sie ist und könnten ihr ,wenn sie alleine zur Schule fährt , irgendwo auflauern um sie wieder unter Druck zu setzen. Vielleicht hat ja auch jemand solche Erfahrungen mit dem Amt gemacht und sich erfolgreich gewehrt .Wir wollen einfach nur daß das Mädchen bei ihren Großeltern lebt , mit ihren Freunden die Freizeit verbringen kann in der Nähe ihrer Schule ist und wir uns jederzeit um sie kümmern können.
Falls ihr Tip´s für mich habt dann wäre ich euch wirklich sehr dankbar.
P.S. : Die Großeltern habe ihre Tochter(die Mutter) auch angezeigt wegen Physischer Misshandlung , weil die Mutter dem Mädchen das Handy abgenommen hat und dann mit dem Namen des Mädchens und auch ihrem Account , bei Instagram lügen über das Mädchen verbreitet hat.
April 6, 2016 um 9:51 am
uns wurde unser 7 Wochen alter Sohn vom Jugendamt in Gardelegen geklaut. Wir hatten das Jugendamt immer als Helfer und Unterstützer gesehen. Aber das war ein Irrtum. Das sind die größten Verbrecher unter dieser Sonne. Wir wurden von denen bedroht und erpresst. Die begehen Rufmord und Körperverletzung.
Angefangen hatte es, dass unser Sohn unerklärliche Hämatome bekommen hatte. Wir sind freiwillig zum Krankenhaus gegangen, um es abklären zu lassen. Denn der Vater leidet unter einer Blutgerinnungsstörung und in meiner Familie liegen Durchblutungsstörungen vor. Das Krankenhaus hatte uns dann sofort beim Jugendamt angeschwärzt. Jeder der die Hämatome gesehen hatte, vermutet dass dies Druckstellen von der Kleidung sind. Denn es sind keine Flecke, sondern dünne Streifen.
Als es das zweite Mal vor kam wurden wir vom Jugendamt bedroht. Unsere Familienhelferin der wir vertraut hatten, hatte uns diesmal beim Amt angeschwärzt. Wenn wir in einer halben Stunde nicht im Krankenhaus sind, kommt das Jugendamt vorbei und dann passiert etwas schlimmes. Ich frage mich bis heute, was schlimmer sein kann als das Kind weg zunehmen? Also mussten wir um 21 Uhr hoch eilen. Wir hatten nicht mal Zeit unseren 5-jährigen Sohn zu meinen Eltern zu bringen. Wie beim ersten mal war beim Ultraschall alles in Ordnung. Unserem Sohn ging es gut.
Zwei Tage später rief uns das Jugendamt an und informierte uns, dass eine Pflegefamilie unseren Sohn aus dem Krankenhaus abholt. Diese war dann angeblich mit ihm zur Rechtsmedizin in Magdeburg. Der Arzt hatte ihn untersucht und festgestellt, dass es keine Gewalt ist. Wir sollten dann Jonas zurück bekommen und Elterntraining bekommen. Doch dies war gelogen. Das hatten die beim Jugendamt nur gesagt, damit ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat zurück nehme. Der Rechtsmediziner soll angeblich noch Bilder gesehen haben und seine Meinung somit geändert. Plötzlich waren es nun doch Misshandlungen. Wir wollten das Gutachten sehen und man hat uns gesagt, dass es kein schriftliches Gutachten gibt. Das Jugendamt hatte mit dem Rechtsmediziner alles nur mündlich abgeklärt. Daraufhin wurde ich erpresst. Wenn ich mit den Kindern nicht ins Mutter-Kind-Heim gehe, sehen wir unser Baby nie wieder. Wir dürfen ihn jetzt nur einmal in der Woche für eine halbe Stunde sehen. Da ich mich nicht erpressen lasse, werden wir es jetzt gerichtlich klären. Wir haben genug Beweise, Zeugen und Gutachten gegen das Jugendamt in der Hand. Meinem Verlobten hatten sie sogar mit einem drogenabhängigen Vater verglichen. Daraufhin haben wir ein Drogentest gemacht und dieser liegt nun negativ unserem Anwalt vor.
Ich hoffe dieser Alptraum hat bald ein Ende. Zuerst stirbt meine Schwester an Lymphdrüsenkrebs und knapp ein Monat nach der Beerdigung nehmen die unser Baby weg. Die fügen uns nicht nur seelischen Schmerz zu, sondern auch körperlichen. Ich hätte längst zur Nachuntersuchung gemusst. Aber das Jugendamt hat mir auch das gelbe Untersuchungsbuch geklaut. Dies brauch mein Frauenarzt für die Nachuntersuchung, um zu wissen wie die Geburt verlaufen ist. Nun habe ich seit drei Tagen starke Blutungen. Aber dem Jugendamt ist das egal. Zu dem fühle ich mich matt und leide unter Schwindelanfälle.
Ich verstehe deren Logik einfach nicht. Warum kamen die nicht vorher vorbei und haben geprüft, wie es bei uns abläuft? Es kam nie jemand zum Hausbesuch. Warum haben die dann nicht um unseren ältesten Sohn Angst, wenn wir doch so gemeingefährlich wären? Dann wäre er doch auch in Gefahr, oder nicht? Die wissen genau, dass wir gute Eltern sind. Wenn sie unseren ältesten Sohn mit nehmen würden, würde er ja auspacken. Aber unser Baby kann ja leider noch nicht erzählen. Und genau das nutzen diese Menschenhändler aus.
Nach unserem Zeitungsartikel in der Volksstimme sprechen uns viele Eltern an. Wir sind nicht die einzigen, die Probleme mit dem Jugendamt in Gardelegen haben. Ich hoffe sehr, dass die Gerechtigkeit siegt. Dass wir unser Baby zurück bekommen und das Jugendamt gerecht bestraft wird. Die gehören ihres Amtes enthoben.
Sonntag sollte der Kleine getauft werden. Aber das musste leider abgesagt werden. Meine 91-jährige Oma im Altersheim kann dies einfach nicht verstehen. Sie hatte sich so darauf gefreut. Meine verstorbene Schwester sollte eigentlich Taufpatin werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christin Staschok und Sebastian Lang
Mai 17, 2016 um 4:52 pm
Ich habe nach wie vor keinen Kontakt mit meinen Kindern. 6 Jahre und 5 Tage. 39 Monate kein Lebenszeichen. Es ist zum davonlaufen. Es ist so schwer für mich.
Juni 6, 2016 um 4:51 pm
Hallo,
mein Kind wurde in der Schule von Lehrern schikaniert. Ich habe meine radikale Kritik schriftlich geäußert. Jugendamt behauptet ich bin verrückt. Ich habe mich freiwillig diagnostiziert und bin gesund. Troztdem habe ich Gerichtsvorladung und Jugendamt möchte mich zwangspsychiatrisieren und Gutachten ob ich in der Lage bin meine Kinder zu erziehen.
Eigentlich habe ich nach Artikel 5 GG Recht auf Meinung und Kritik, Ich habe keine Würde verletzt, nicht obszön gewesen. Nur meine Meinung als Ausländerin über das Schulsystem und Staatpolitik geäußert.
Ich habe Angst, bin seit zwei Tage in anderen Ort umgezogen in der Hoffnung auf normale Menschen bei Jugendamt zu kommen.
Kann ich gegen Jugendamt wegen Nötigung klagen. Ich habe Angst.
Juli 21, 2016 um 6:53 pm
haste doch eh keine chance um die kinder wd zu bekommen schrecklich
Juli 21, 2016 um 6:59 pm
haste doch eh kein chance was können wir nur machen??
Juli 21, 2016 um 7:01 pm
Das JA hat immer recht
Juli 22, 2016 um 7:31 am
Hab auch Große Schwierigkeiten mit Jugendamt. Meine Kinder sollen zum gewalttätigen Vater mit Gewalt gebracht, nur weil Jugendamt die Meinung hat dass ich die Kinder dass alles eingeredet hab, weil so hat mein Mann behauptet. Gibt es auch sehr viele Zeugen was meine Aussage bestätigen und werden wir trotzdem nicht geglaubt. Kinder haben voll Panik. Weiß nicht mehr weiter. Werde ich Presse und Medien einschalten gegen unsere angeblich gerechte Statt.
Oktober 23, 2016 um 11:38 pm
Hallo Claudia, das mit der Presse und Medien habe ich auch schon versucht! Die haben leider null Interesse daran. Ich werde seit dreieinhalb Jahren vom JA und Kindesvater schikaniert. Meinen kleinen Sohn haben die ich schon geholt. Jetzt wollen die auch noch den großen. Habe riesige Angst. Die Lügen und Verleumden und ich komme nicht gegen die an
Juli 28, 2016 um 3:33 pm
Hallo an alle hier,
also erstmal kurz und knapp:
Meine kleine Maus ist am 04.12.2015 geboren (SSW 38+5) mit einem Gewicht
von 2970 g und „angeblich“ 52 cm.
Auf Grund des Schwangerschaftsdiabetes mussten wir noch in der Klinik
bleiben, um ihre Zuckerwerte kontrollieren zu lassen. Mit einem Gewicht von
2690 g und einem KU von 33 cm sind wir dann am 06.12. nach Hause.
Bei der U2 am 10.12. hatte sie dann 2780 g und war „mit Langziehen“ noch 49
cm (OHNE sogar nur 45 cm).
Nun geht es mir aber gerade erstmal um die U3 am 07.01.2016 und die U4 am
23.03. mit folgenden Daten:
U3 = 3925 g – 53,4 cm – 36 cm KU
U4 = 4770 g – 61 cm – 38,7 cm KU
—> bis dahin wurde immer ALTERSGERECHT entwickelt angekreuzt.
Ich habe meine Tochter voll gestillt und bei der U4 allerdings nachgefragt,
ob sie vielleicht eine Milchunverträglichkeit haben könnte, da sie für mein
Empfinden „mehr spuckt, als sie getrunken hat“.
Es hieß, „das könne sie nicht haben“ und „es käme mir nur so vor !“
Nachdem ich im Internet gündlich recherchiert habe, hab ich mal bei meiner Tochter ausgerechnet:
Sie hatte gerade mal 845 g in fast genau 11 Wochen zugenommen, also NUR 76,8 g pro Woche !!!
Laut der WHO-Empfehlungen hätten es aber MINDESTENS 110 bis 170 g pro Woche in
dieser Zeit sein müssen !!!
Hätte der Kinderarzt DA nicht schon reagieren müssen ???
Denn NUN, bei der U5 (am 05.07.) war der Schock riesengroß !!!
Meine Maus hatte sogar abgenommen – bin dann am 06.07. zum Ausschluss
organischer Ursachen mit ihr in die Klinik, wo sie eine Kinderschutzmeldung
ans Jugendamt gemacht haben.
Von der Klinik aus, kam sie dann am Donnerstag, 14.07. direkt in eine Pflegefamilie !!!
》Sie werfen mir jetzt vor, ich hätte mein Kind BEWUSST verhungern lassen
!!《
Ich (44 J.) werfe MIR natürlich selbst vor, dass ich das nicht gemerkt habe – doch meine Kleine war immer ein sehr fröhliches und mobiles Kind. NIE machte sie nach der Brust den Anschein, dass sie noch Hunger haben würde.
Sie ist mein 7. Kind und im Vergleich zu ihren Geschwistern (25,
knapp 21, 18, 16, 14 und 8) von der kompletten Entwicklung (außer dem
Gewicht) her super gut drauf – fing jetzt sogar schon an zu Krabbeln.
Habe mir die WHO-Kurven ausgedruckt und die Daten meiner Kleinen GENAU eingetragen – bereits zur U4 fiel sie demnach um zwei Perzentilen runter – sogar komplett raus.
Auf der BMI-Kurve sieht man das noch viel deutlicher —> mit guten 4 Wochen lag ihr BMI noch bei 13,8 – also noch gut über der 15% Perzentile, bei der U4 mit 4,5 Monaten betrug Dieser nur noch 12,8 – was WEIT unter der 3% Perzentile liegt.
Laut der Baby- und Kinder BMI-Tabelle sind Mädchen dieses Alters bereits mit einem BMI von 15,2 untergewichtig, STARKES Untergewicht beginnt bei einem BMI von 14.
DAS soll der Kinderarzt NICHT gesehen haben ???
Jedenfalls ist ER „fein raus“ ….es soll ALLEIN meine Schuld gewesen sein, diese Gefahr für meine Tochter nicht erkannt zu haben und ich hätte ja nach der U4 einen 2. Kinderarzt aufsuchen können, statt meine Bedenken von ihm „ausräumen“ zu lassen.
Doch die wirklich gute Entwichlung meines Babys hat mich leider nicht „alarmiert“ ….andernfalls hätte ich auf jeden Fall einen anderen Arzt konsultiert und sicher auch schon eher hier im Netz recherchiert.
Woran hätte denn ich, als NICHTMEDIZINER, erkennen sollen, wann wenig Gewicht ZU WENIG ist, geschweige denn, sogar Lebensgefahr besteht ???
Mittlerweile habe ich mein Baby heute zum 3. Mal im Rahmen des betreuten Umgangs für 2 Stunden gesehen – heute jedoch NUR, weil die Pflegefamilie nächste Woche in Urlaub ist.
Der Gerichtstermin vor 2 Tagen lief für uns nicht so toll, finde ich —> ICH selbst durfte kaum etwas dazu sagen …lediglich 2 Sätze gestatteten sie mir.
Stattdessen wurde eigentlich nur das Jugendamt angehört, wobei es dann auch noch fast Ausschließlich, um meinen 8-jährigen Sohn ging, bei dem ein diagnostizierter Kleinwuchs (von Experten für Kleinwuchs der Charite Berlin) vorliegt und der gerade massive Probleme in der Schule hat.
Zu alle dem, schilderte die Verfahrenspflegerin, meine Tochter hätte fast die ganze Zeit, die sie bei der Pflegefamilie war, verschlafen, nicht mitgeteilt, dass sie Hunger hatte, dann aber doch die Flasche gierig „runtergeschlungen“ ….dies könnte NUR ein Anzeichen dafür sein, dass ICH sie von Anfang an nur habe schreien lassen –> „NUR ein Baby, dessen Bedürfnisse nie befriedigt wurden, melde sich nicht von selbst !“ ….DAZU muss ich sagen, genau das Gegenteil war der Fall –> meine Kleine BRAUCHTE nicht viel schreien, denn beim kleinsten Muks bin ich gesprungen, hatte sie sehr oft sogar stündlich an der Brust.
Weiter behauptete die Verfahrenspflegerin, mein Baby wurde auf die Krabbeldecke gelegt, wo sie dann wie ein Käfer auf dem Rücken gelegen und lediglich etwas mit den Ärmchen gewedelt haben soll.
》Insgesamt hinke sie angeblich 2 Monate in der Entwicklung zurück !!???
Wie gesagt, bei MIR fing sie bereits mit Krabbeln an – was ich auch mit Fotos und Videos belegen kann.
Okay, sitzen kann sie noch nicht – ich habe allerdings auch kein „Sitztraining“ mit ihr absolviert, denn ich bin davon überzeugt –> sitzen KANN (und DARF) ein Baby erst, sobald es sich von ALLEIN hinsetzen tut, was ja recht schnell passiert, sobald sie richtig krabbeln.
…auf jeden Fall haben bei Gericht ALLE gesagt, meine Tochter solle NICHT zurück in den mütterlichen Haushalt, obwohl ich sogar anbot, mit ihr täglich zur Gewichtskontrolle zum Kinderarzt zu gehen.
Das Urteil wollte der Richter nicht sofort aussprechen, das geht mir dann per Post zu 》》ich ahne Schlimmes 😦
Ich hoffe, Ihr lest das recht schnell und könnt mir in irgendeiner Art und Weise mit Rat und Tat „zur Seite stehen“.
Liebe Grüße,
Ramona
P.S. meine Kinder waren übrigens ALLE sehr zart !
Juli 29, 2016 um 2:15 pm
Guten Tag,
mein Name ist Annie, ich bin 38 Jahre alt und habe einen 19jährigen Sohn.
Ich bitte inständig um Hilfe und hoffe sehr, Sie können mir Tipps oder eine Anlaufstelle mitteilen.
Mit 16 Jahren ist mein Sohn abgehauen und zum Jugendamt gelaufen (auf Anraten meiner Eltern), denn ich habe ihn nicht bis nachts um 5 auf der Strasse herum hängen lassen. habe ihm nicht erlaubt, unkontrolliert Alkohol zu konsumieren und ihn aufgefordert, zur Schule zu gehen, Hausaufgaben zu erledigen und auch nebenher zu lernen, etc.! Also das ganz normale Programm. Da meine Eltern nicht weit weg wohnen, haben Sie immer versucht gegen mich anzugehen. Dazu kommt, das ich ein Adoptivkind bin. Meine Mutter nie Kinder bekommen konnte und scheinbar auch nie sollte. (So sehe ich es!)
Es waren über sechs Monate, die mein Sohn in einer Stelle vom Jugendamt betreut wurde. Mir wurde zum Vorwurf gemacht, ich würde ich psychisch manipulieren. Allerdings stellte sich im Verlauf des 3. Monats raus, das ich gar kein schlechter, sondern ein extrem guter Mensch bin, der durchaus richtig gehandelt hat und ihn nicht alles durch ließ. Da aber er, dadurch das vom Jugendamt tagsüber auch keine wirkliche Kontrolle hatte, ging er oft nicht zur Schule, verbrachte seine zeit mit komischen Leuten und unterdessen zog er sich jede menge Geld bei meinen Eltern, die ihn „natürlich“ nur Gutes wollten. (*kotz*)
Er kam zwar zu mir zurück, aber seither haben wir kein gutes Verhältnis mehr gehabt. Obwohl ihm auch aufgezeigt wurde, das ich keineswegs ein „falscher“ Mensch bin und ihm sogar mitgeteilt wurde, das seine Grosseltern ihm nicht gut tun.
Seit letztem Jahr im Mai, wohnt er nicht mehr bei mir, sondern ist bei der Bundeswehr und lebt am Wochenende meist bei seiner Freundin. (Oder er geht zu meinen Eltern.)
Leider habe ich ein sehr großes Problem mit meinen Eltern / seinen Großeltern, die sehr starke Anzeichen von Narzissmus in sich tragen und ausspielen. Dem war ich früher auch ausgesetzt, habe mich aber freiwillig mit 13 Jahre von Ihnen gelöst. Nun ist mein Sohn dort hinein gerutscht und ich muss immer machtloser mit ansehen, wie er sein Leben inzwischen immer mehr verbaut und auch kriminelle und aggressive Verhaltensmuster aufzeigt.
(Meine Mutter ist fast 80 Jahre (ehemalige Grundschullehrerin); mein Vater manisch depressiv und ebenfalls fast 80 Jahre, dazu Neurologe / Psychologe. – Beide leiden unter einem sehr ausgeprägten Narzissmus; welches Sie niemals zugeben würden.)
Es ist inzwischen sehr extrem.
Meine Mutter ambitioniert meinen Sohn dazu, mich anzulügen oder am besten den Kontakt einzustellen. Dazu schüttet Sie ihn mit Geld zu. Weiß aber größtenteils selbst nicht, wo er ist und was er macht, denn er nimmt nur Kontakt auf, wenn er Geld braucht. Ansonsten sind diese auch nicht über alles informiert (bilden es sich aber ein). Dazu kommt, das er sich auch Geschichten ausdenkt (also seine Großeltern belügt, um an Geld heran zu kommen).
Für mich zeigt sich da deutlich, das meine narzisstischen Eltern meinen Sohn dazu bringen, sein Leben kaputt zu machen.
Er ist beim Bund und hat keinerlei Ambitionen, etwas aus seinem Leben zu machen. Eine Ausbildung wählt er dort nicht und auch sonstig nicht. Schule ist Tabu. Dazu geht er jedes Wochenende auf Parties, kauft sehr teure Kleidung und lebt vollkommen über seine Verhältnisse. Dazu unüberlegte Käufe, Monat zu Monat.
Dieses teile ich meinen Eltern mit, wird aber abgetan und als nichtig erklärt. Ich habe also kein Durchkommen. Wie erwartet.
Ebenso kann ich behaupten, das Sie ihn nicht mit seinen wirklichen Bedürfnisses helfen und unterstützen.
Des weiteren hat mein Sohn in der Zwischenzeit immer mehr aggressive Verhaltensmuster. Es kam sogar zu einer Anzeige wegen Körperverletzung. Das Schmerzensgeld haben meine Eltern gezahlt.
Ich habe es nur durch Zufall mitbekommen, in dem ich nachgeforscht habe.
Alles zusammen genommen, möchte ich meinem Sohn helfen, aus dieser boshaften Schlinge zu entkommen und ihm den richtigen Lebensweg aufzuzeigen.
Ich bitte daher inständig um Hilfe mit diesem Thema.
Es wäre mir allein schon damit geholfen, mehr darüber zu erfahren, denn ein Abkapseln meines Sohnes, sehe ich in Zukunft erst einmal nicht.
Mit bestem Dank
und freundlichen Grüßen,
Annie
Juli 30, 2016 um 2:35 pm
[…] Unsere Kinder gehören uns nicht, was auch für Richter, Familienrichter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Amtsträger wie Jugendämter und Polizei zählt, die unsere Kinder durch Rechtsbeugung missbrauchen! Im mobilen Zeitalter darf kein Platz sein für Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Amtsträger, die sich durch Rechtsbeugung besolden! Koen Lenaerts, Präsident des EuGH hat sechs Kinder, die über unsere mobile App informiert werden und wissen wollen, warum ihr Vater „RECHTSBEUGUNG“ unterstützt! Bewusst habe ich die belgische Domain: http://www.BIOTIVIA.BE gewählt und „voir“: ETHIKApp.BE – Justiz & Jugendamtsskandale […]
Mai 2, 2017 um 12:02 pm
[…] Justiz & Jugendamtsskandale – Opfermeldestelle […]
Juni 26, 2017 um 12:58 pm
An Claudia Skaer,
ich las wer dein Anwalt war und mir ist das gleiche widerfahren wie dir mit der Ehefrau deines Anwaltes.
Seltsam aber auch, scheint ein lukratives Geschäft zu sein.
Meine Anwältin die über Häusliche Gewalt referiert kann sich zwar wenn es um Interviews geht sehr gut Äussern, leider vor Gericht litt diese unter massiven Gedächtnisschwund. Das einzige was Sie in den 3 Jahren von sich gab war stets die Frage „Wann ist der Nächste Termin einberaumt“.
Sie reagierte nie auf Schriftstücke der Gegenseite.
Sie ließ die Gegenseite da ja Selbstzahler nur gewähren und schwieg nur.
Schutz für Kinder die Gewalt mit ansehen mussten und selber erlebten vom anderen Elternteil wurde nie beachtet und vertuscht.
Die Gesetze sind da aber sie werden nicht umgesetzt.!
Besonders wenn Beteiligte ihre Unfähigkeit vertuschen müssen!
Dann wird auf das Wohl eines Kindes keine Rücksicht mehr genommen denn es heißt sein Einkommen zu sichern egal wie!
Bravo an die Eid ablegende Menschen die doch über jeden Zweifel doch erhaben sind.
Würdet ihr genauso handeln und urteilen wenn es um Eure Kinder ginge? Dies bezweifele ich sehr!
Sagen sie einem Vergewaltigungsopfer auch es solle zum Vergewaltiger gehen weil es bestimmt gut tat?
Oder machen Sie auch Fifti Fifti mit einem Bankräuber?
Einmalige.Adresse (at) hotmail.com
Juli 16, 2017 um 1:09 pm
Hallöchen…. Ich bin das erste Mal hier. Eine Freundin hat mir den Link hier her geschickt und ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich brauche sooo dringend Hilfe, bin ganz verzweifelt! Meine ganzen Erfahrungen mit Psychiatrien kann ich hier gar nicht verpacken – es waren keine guten! Meine Tochter war schon sehr zeitig auffällig mit ca 1 Jahr. Nachdem ich mich viel belesen habe, vermute ich bei ihr das Asperger-Syndrom. So ging ich in unsere hiesige Psychiatrie und bekam zur Antwort: „Das isses nicht – sie hält ja Augenkontakt!“ Und somit war unser Schicksal besiegelt… Meine Tochter wurde mit Dipiperon, Risperdal, Protazin, Fluoxitin und zuletzt mit Seroquel vollgestopft um den Alltag, der sich mit stundenlangen Ausrastern gestaltete, durchzustehen… 3 Kindergärten, 6 Schulen, Schulbegleiter, HPT und 2 therapeutische Einrichtungen – alle haben versagt!! (bis auf den letzten Kindergarten, HPT)… Als ich ganz am Boden war, durch Vorwürfe der Schule und auch Menschen im privaten Bereich, bat mir der Papa unserer Tochter seine Hilfe an. Er lebte da 10 Jahre in der Schweiz und hatte endlich was erreicht in seinem Leben. Er erhielt dort noch weniger Hilfe als ich. Er hat verzweifelt um Hilfe gebeten… Aus der Klinik in Ganterschwil hieß es dann, dass meine Tochter eine Bindungsstörung hat, wir, besonders ich als Mutter sie als Kleinkind nicht hätte beruhigen und ihre Bedürfnisse erfüllen können… wir wären massiv eingeschränkt in unserer Erziehungskompetenz… Zuletzt forderte der Kinderschutzbund den Papa auf, seine Arbeit nieder zu legen und für unsere Tochter da zu sein, ansonsten würde er sich strafbar machen…. ich selbst weiß was das heißt! Das ist alleine nicht zu schaffen.Die Schule in Hemberg konnte eine Betreuung ebenfalls nicht mehr gewährleisten. Er nahm sich jetzt am 13. Juli das Leben. Meine Tochter wird in der Klinik betreut… ich bin ratlos wie es weiter gehen soll! Sowas hätte nicht passieren dürfen und ich möchte damit an die Öffentlichkeit!
September 22, 2017 um 12:58 am
es ist eine schande! mein Anwalt sagt dass Deutschland ist nicht wie China ich denke es ist sogar schlimmer!
September 22, 2017 um 1:06 am
warum wird so wenig gemacht?Wir müssen uns wehren!Auf der Straße gehen und für unsere Rechte schreien!
Dezember 18, 2017 um 6:21 pm
Uns wurde 2X dasselbe Baby abgenommen, das erste Mal, nach der Geburt(Kaiserschnitt) in Luxemburg, wir sind Belgier , da Luxland als Inzucht land bekannt ist, klauen die jetzt die Kinder von Belgier und Portugiesen etc….um Medikamente an ihnen auszuprobieren, meine Jüngste Tochter wurde 5 Jahre mt Haldol 3X/ Tag vollgepumpt und vergiftet, sie kratzte sich das Gesicht blutig, und das im Alter von 2bis 7 Jahren, wir sind durch die Hölle mit ihr gegangen, denn das Heim war hübsch weit weg und momentan ist sie wieder eingebuchtet diesmal seit Ende 2014 von so nem Jugendheini initiiert, der sein eigenes Leben nicht auf die Rolle bekommt! Sie weint nur noch und kaum hat sie“ Mama“ fertig ausgesprochen, erstickt sie in Tränen, ich selbst hab die ersten Male noch so lala durchgehalten, wenn mein Kind schon Heinmweh haben muß, wie soll es mir gut gehen, momentan hat mich eine Depression so voll überrollt, daß ich heute nicht weiß , wie ich morgen über die Runden komme . Und Das ist Luxemburg….. würden hier alle Ausländer verschwinden, könnten sie die Banken schließen und überhaupt sonst alles, aber Kühe melken, das war eh alles was sie vorher konnten. Ich mag mich nicht gehoben genug ausdrücken, aber ich bin am Ende und was ich hier schreibe, da können so manche Ausländer ein Lied von singen, Hätte ich als Belgierin das Kind doch in Belgien zur Welt gebracht!!!!!!Heul
April 5, 2018 um 9:00 pm
Mein Name ist Elda. Ich möchte über den großen Zauberwirker namens Dr. Chamberc sprechen. Ich bezeuge Ihnen, wie ich meinen Mann zurück zu mir bekommen habe und ich seit 5 Jahren verheiratet bin. Wir haben kein Kind und der Arzt hat uns gesagt, dass ich nicht gebären kann, weil mein Körper wegen der falschen Betäubungsmittelregulierung geschädigt wurde und mein Mann nicht glücklich ist. Mein Mann beschließt, ein anderes Mädchen zu heiraten und mich von mir scheiden zu lassen war so traurig, „Ich erzählte meinem Freund und dass mein Freund mir“ Dr. Chambercs E-Mail-Adresse gab, dass mein Freund auch vor langer Zeit von Dr. Chamberc Hilfe bekommen habe und ich glaube nie so sehr an ihn, obwohl ich gerade beschlossen habe zu geben Es war ein Versuch und kontaktierte Dr. Chamberc, er sagte mir, dass er mir helfen würde, meinen Mann nach drei Tagen zurückzubekommen und ich würde schwanger werden. Ich bezweifelte, dass mein Mann am dritten Tag zu mir zurückkehren würde und ihm einfach einen Trier geben würde Ich schickte ihm das Bild und den Namen und alles, wonach er verlangte. Zu meiner Überraschung kam mein Mann nach vier Tagen zurück und er sagte zu mir Er wollte nicht länger eine Scheidung, dass er mich liebt und er kam mit seinen zwei Brüdern und sie begannen bettelt mich an. Zwei Monate nachdem der Arzt bestätigt hat, dass ich schwanger bin, Dr. Chamberc hilft Ihnen bei allen Ihren Problemen. Kontaktiere ihn einfach über diese E-Mail-Adresse: chamberc564@yahoo.com
Juni 7, 2018 um 9:55 am
Kennt jemand aus dieser Runde die Herkunft der Jugendamtsmitarbeiterin Frau Felicitas Ullwer (verheiratet)
vom Kreisjugendamt Düren? Danke.
Juni 18, 2018 um 5:17 pm
Mein Name ist Ali, ich komme aus Syrien und ich möchte mein neugeborenes Baby wegen finanzieller Schwierigkeiten zur Adoption freigeben. Interessierte Person sollte mich bitte dringend kontaktieren.
E-Mail: imad@asia.com
Juli 20, 2018 um 11:43 pm
Hallo.Mir wurden zwei kleine Kinder vom Jugendamt nach Paragraff 1666 Schuld durch die dritte weggenommen.Also meine Kinder waren laut Jugendamt von meinem damaligen Freund vergewaltigt. Faszit:Ich habe Sorgerecht entzogen gekriegt, der Freund kam 7 Jahre ins Knast als Kinderschändler. Vor zwei Jahren hat mein Sohn mir ein Brief geschrieben er hätte alles gelogen, er hat unschuldigen Menschen ins Knast gebracht. Also wir gingen zu Polizei.Die Ermittlungen laufen schon fast 2 Jahre.Also wie geht es weiter?????. Es wird immer verschoben, damit der Sache neu nachzugehen.Wieviel Menschenrechte haben wir in diesem Land. Ich habe meine Kinder über 12 Jahre nicht gesehen oder kaum gesehen.Es gab paar Besuche, die nachher mir verboten wurden.Mein 20 Jähriger Sohn lebt jetzt auf der Strasse, wir wissen nicht wo er ist. Er wird ständig von Polizei gesucht,da er von Psychiatrie wegläuft.Sucht man überhaupt den Menschen in diesem Fall? Der jüngere Sohn ist in der Psychiatrie mehrere Jahre, nach Angaben von Pflegern er ist behindert geworden bis Ende des Lebens. Es war ganz normales Kind bei mir.Am Ende jeder beschuldigt die Mütter da sie Agressionen gegen das Jugendamt hat.Meine Frage Kriegt ihr auch Agressionen wenn Ihr nicht über Jahre weisst wo ihr Kind ist?Und die zweite Frage
Wer hat das Recht und die Macht dem Jugendamt gegeben die Familien zu zerstören und unschuldige Menschen zu bestrafen und die Psyche von den Gesunden Menschen beeinflussen(Gehirnwäsche).Wer da drin war wird mich vermutlich verstehen worum ich schriebe.Die Unschuldige sollen rehabilitiert und entschädigt werden
Gruss Sonja