Jugendamt als Stasinachfolger unterwegs – Jugendamt wendet Stasi-Methoden an

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Kinderklauer Jugendamt

Vor ein paar Wochen stieß ich auf eine Merkwürdigkeit: Mitarbeiter des Jugendamtes der Städteregion Aachen zogen durch die Gemeinden und predigten über die “Intensivierung der Vollzeitpflege”, zum Beispiel in Roetgen und Monschau.

Zumindestens in Monschau wurde heftig diskutiert. Nun – der Begriff “Vollzeitpflege” sei hier kurz erläutert: es geht darum, Kinder von den leiblichen Eltern zu entfernen und sie Pflegeeltern zu überantworten. Dort werden sie schon mal sexuell mißbraucht, mit Drogen vollgepumpt oder umgebracht – aber Hauptsache, das Amt hat Beschäftigung. Andere nennen das auch Kinderklau.

Den Begriff Intensivierung kann man verschieden verstehen – entweder, man macht etwas, was da ist, besser … oder man will in Zukunft mehr davon machen. Es kam wie es kommen musste – zu der Sitzung in Simmerath konnte ich nicht kommen, weil die Kinder spontan zum Zahnarzt mussten. So konnte ich nicht aus erster Hand erfahren, was denn dort jetzt für Aufregung gesorgt hatte.

Sicher nur ein Zufall war es, dass in den Wochen nach der Infotour leise und heimlich mit kleinen Anzeigen in den Werbeblättern der Region nach Pflegeeltern gesucht wurde. Das spricht schon dafür, dass man sich auf eine neue Welle von Kindern vorbereitet, die man woanders unterbringen möchte als bei ihren eigenen Eltern.

Die Lösung des Problems hielt ich am 28.7.2013 in Händen: in der Zeitung “Super Sonntag” (eins unserer Werbeblättchen, die die Tageszeitungen verdrängen) war ein – farblich abgesetzter und dadurch deutlich hervorgehobener Artikel zu sehen, den ich jetzt hier mal zitieren möchte:

Hilfestellung der Stadt für gefährdete Kinder – so lautet die Überschrift. Das hört man gern, dass freut einen: gefährdeten Kindern sollte immer geholfen werden. Allein der Miniregelsatz für Kinder von Arbeitslosen ist schon ein Schlag ins Gesicht des Geistes der Menschenrechtserklärung, die Verwahrlosung an den Schulen gefährdet die Kinder ebenso wie der ständig steigende Gebrauch von SUV´s im Straßenverkehr. Zudem gelten wir als das kinderfeindlichste Land Europas – da wäre also genug zu tun.

Dann, unter der Überschrift der Hinweis: “Zentrales Postfach eingerichtet“. Das ist mal wieder eine Leistung, die eines Teilzeitbeamten angesichts der geschilderten Be-drohungslage würdig ist: man richtet ein Postfach ein. So bleibt die Gefahr außerhalb des eigenen Büros, aber man hat das Gefühl, etwas getan zu haben. So etwas kennen wir aus der Politik zur Genüge.

Doch es geht noch weiter – fett gedruckt der erste Absatz:

Eschweiler. Nachbarn machen sich Sorgen, da die kleinen Kinder in der Wohnung nebenan oft allein zu Hause sind und keine richtige Kleidung tragen. Ein Blick in den Hausflur verrät zudem, dass es dort “drunter und drüber geht”, auch ein Gespräch mit den Eltern war bisher ergebnislos.

Demokratisch gebildete Einwohner der Bundesrepublik Deutschland (das werden dank Schulwesen immer weniger) bleibt erstmal die Spucke weg: Kinder sind heutzutage oft allein zu Hause, weil beide Eltern arbeiten müssen. So will es das Gesetz! Ist das Kind älter als drei Jahre, dann sollte es weitgehend allein zurecht kommen, denn dann erlischt der Mutterschutz und die Arbeitspflicht der Jobcenter greift. Auch wo das nicht der Fall ist, genügt oft ein einzelnes Einkommen nicht mehr: arbeiten nicht beide Elternteile, kann man sich ein Kind gar nicht mehr leisten! Und in der Regel machen sich die Nachbarn keine Sorgen, sondern beschweren sich alle fünf Minuten darüber, dass die Kinder zu laut sind.

Aber – lesen wir den Absatz nochmal. Es lohnt sich. Die Kinder tragen keine “richtige Kleidung”. In einem freien, demokratischen Rechtsstaat gibt es so etwas wie “richtige Kleidung” nicht. Die Kinder dürfen sogar nackig in der Privatwohnung herumtollen, wenn es ihnen gefällt und ihre Eltern das gestatten. Sie können als Hippies durch die Gegend turnen – oder als Könige des Gebrauchtkleidungshandels, wenn die Eltern Hartz IV beziehen. Oft bleibt den armen Würmchen ja gar nichts anderes übrig, als das aufzu-tragen, was das Nachbarkind nicht mehr braucht

Sie wohnen in der Wohnung nebenan … Ziel sind also nicht die reichen Eigenheim-besitzer (die ihre Kinder oft genug verwahrlosen lassen – siehe den Begriff “Wohlstands-verwahrlosung“, weil eben beide Eltern täglich 12 Stunden für ihre Karriere schuften, um sich das Eigenheim samt Energiekosten überhaupt leisten zu können oder um sich einfach mal selbst zu verwirklichen). Ziel sind arme Eltern in Mietwohnungen … bei denen man wie selbstverständlich davon ausgeht, dass der Nachbar auch mal einen Blick in den Hausflur wirft – nur um nach dem Rechten zu sehen.

Der nationalsozialistische Blockwart feiert seine Auferstehung – und die IM der Stasi kehren zurück. Alles natürlich nur zum Wohle des Kindes. Doch lauschen wir dem Artikel weiter:

So oder ähnlich gestalten sich Informationen, in denen Eltern Unterstützung brauchen und in denen Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sein könnten. Fachleute sprechen dann von einer Kindswohlgefährdung.

Wohlgemerkt: das ist ein Artikel für das Volk. Der Flur ist im Auge des Blockwarts nicht im ordentlichen Zustand?

Meldung ans Amt!

Die Kinder kleiden sich jenseits des Mainstreams oder der Vorstellung der Nachbarn?

Meldung ans Amt!

Die Eltern gehen beide arbeiten?

Meldung ans Amt!

Oder geschieht etwas ähnliches (was immer das auch sei mag):

Meldung ans Amt!

Ich habe mal nachgeschaut, wann “Fachleute” von Kindswohlgefährdung ausgehen – direkt beim Ministerium gibt es was dazu:

Sind Kinder in Familien verletzt oder massiv in ihrer Entwicklung beeinträchtigt
worden, stehen Fachkräfte immer vor der Aufgabe einzuschätzen, wie es zu diesen Verletzungen kommen konnte, ob und wie eine Wiederholung ausgeschlossen
werden kann, welche Hilfen geeignet sind und ob ein Kind fremd untergebracht
werden muss.

Was zunächst einleuchtend notwendig erscheinen mag, ist in der Praxis doch schwer umzusetzen. Kinder mit massiven Verletzungen, mit Hämatomen, Brüchen, starken Entwicklungsverzögerungen, Kinder, die blass und ungepflegt sind, unterernährt und in schlechter gesundheitlicher Verfassung, lösen in uns immer starke Gefühle aus.

So beschreibt das Ministerium sensibel die Problematik – und führt weiter aus, wie schwierig es ist, als Fachkraft angesichts der Gräuel, die einem dort begegnen können (und auch angesichts der eigenen, persönlichen Biografie) korrekt arbeiten zu können.

Es gibt sie, die blassen, ungepflegten, unterernährten Kinder. Hartz IV produziert täglich mehr von ihnen. Es gibt auch die verletzten, verbrühten, verbrannten Kinder – doch davon redet das Jugendamt Eschweiler nicht.

Es redet von Kindern in Nachbarwohnungen (nicht in Nachbarhäusern – was einen deut-lichen Rückschluss auf das soziale Niveau zuläßt, das man hier gezielt ins Auge fasst), ruft die Bürger der Stadt zur gezielten Verletzung der Privatsphäre auf (ohne die ein Blick in den Hausflur wohl nicht möglich ist) und stattet sie indirekt mit der Befugnis aus, für das Amt tätig zu werden und erste Gespräche zu führen. Ändern sich die Eltern nicht, ist der Weg vorgezeichnet:

Das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat nun unter der E-Mail-Adresse kinderschutz@schweiler.de (wahrscheinlich ein Druckfehler) ein zentrales Postfach eingerichtet, über das Anhaltspunkte einer Kindswohlgefährdung gemeldet werden können. Wichtig ist dabei, dass die Hinweise so präzise wie möglich beschrieben werden (wann, wo, was, wie oft).

Damit man diese Meldung ordentlich machen kann, ist natürlich eine gezielte Be-spitzelung der unliebsamen Nachbarn notwendig – der IM Jugendamt ist geschaffen.

Hunderte, ja tausende von “ordentlichen, gepflegten, staatstreuen, richtig gekleideten” Mitbürgern werden jetzt ausschwärmen, mit dem Artikel in der Hand (der im Übrigen nur noch mit der Auflistung verschiedener Kontaktmöglichkeiten endet) als Legitimation für ihre Spitzeltätigkeiten (die ja nur dem Kindswohl dient: ohne “richtige” Kleidung kann das ja wohl als gefährdet angesehen werden) den Auftrag des Jugendamtes anführen und die Eltern ihrer Mietskaserne auf Schritt und Tritt beobachten.

Sie können helfen Kinder zu schützen!

Wenn Sie sich Sorgen machen um das Wohl eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen, weil Sie den Eindruck haben,

das Kind, der/die Jugendliche wirkt oft niedergeschlagen,

das Kind wird Ihrer Meining nach nicht ausreichend betreut,

es läuft oft alleine auf der Straße rum, wirkt ungepflegt oder ähnliches,

Sie sehen häufiger blaue Flecken oder Striemen,

das Kind, der/die Jugendliche erzählt Ihnen von Schlägen oder anderen unangenehmen Dingen, die es durch Eltern oder andere Erwachsene erlebt hat,

Sie sind einfach nur unsicher, ob das Wohl des Kindes oder der/des Jugendlichen gefährdet ist,

das Kind wirkt oft niedergeschlagen? Zum Beispiel wegen Mobbing in der Schule, weil die Eltern arbeitslos sind?

Es wird “Ihrer Meinung nach nicht ausreichend betreut”?

Es läuft allein auf der Straße herum … oder ähnliches (blöder geht es kaum noch)?

Selbst wenn der Beobachter einfach mal keine Ahnung hat (“Sie sind einfach nur unsicher”) – egal, erstmal Meldung machen.

In einem kinderfeindlichem Land ungebildete fachfremde Bürger mit einem unde-finierten Suchauftrag auf Familien los zu lassen, gleicht schon dem Aufruf zu einer Straftat, die die Unverletzbarkeit der Wohnung oder das Selbstbestimmungsrecht der Familien gefährdet – Familien, die sich in Zukunft wohl kaum noch an die Öffentlichkeit wagen dürfen, die seit dem 28.07.2013 einen Freibrief des Jugendamtes in den Händen hält, jederzeit und überall Meldung zu machen, wenn “ähnliches” geschieht oder man selber einfach nur unsicher ist.

Was deutlich erkennbar ist: Zielgebiet der Stasi-Methoden ist die arme Familie, egal, ob sie Hartz IV bekommen oder ob beide Eltern für Minilöhne bei Leiharbeitern beschäftigt sind. Das dieser Artikel ein Aufruf zum “Stalking” ist, wird gelassen in Kauf genommen, um die falsch gekleideten Kinder oder “unordentliche” Hausflure ausfindig zu machen – wobei jeder, der eigene Kinder hat, weiß, dass Kinder, die sich frei entfalten können, selten Ordnung im Haushalt hervorrufen.

Wohl gemerkt – es geht hier nicht um jene Kinder, die massiv misshandelt werden (und zu derem Schutz der Staat alles in seiner Macht stehende tun muss, um sie zu schützen – aber bitte mit Hilfe der Polizei und nicht mit Hilfe von ermächtigen “informellen Mitarbeitern” oder selbsternannten Bürgerwehren), sondern um Kinder, die dem subjektiven Empfinden des Nachbarn nach (was ausdrücklich so formuliert wird) irgendwie “verdächtig” sind.

Wo bleibt da der Verfassungsschutz?

Die Absicht, die hinter diesen Formulierungen steht, scheint klar: Intensivierung der Vollzeitpflege, “Screening” der gesamten Bevölkerung, ob man nicht noch irgendwo ein Kind findet, dass man “in Obhut nehmen” kann.

Immerhin: diese Praxis findet trotz öffentlich-geheuchelter Verurteilung durch die Ministerin von der Leyen im Jahre 2008 immer häufiger statt. Waren es im Jahre 2005 noch 25 000 Kinder, die ihren Eltern entzogen wurde, so sind es im Jahre 2011 schon 38000  – scheinbar noch nicht genug.

Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ – angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

So die FAZ im Jahre 2008 über den “Amtlichen Größenwahn” der Jugendämter in Deutschland. Schon damals war zu erkennen, dass sich hier eine ganz neue Industrie bildet:

„Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert.

Diese Industrie hat enorme Wachstumsraten – und kostet dem Steuerzahler enorme Summen. Tendenz: steigend – auch aufgrund einer Gesetzesänderung:

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat – dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen.

Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Er-ziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Fünf Jahre nach diesem Artikel mobilisiert das Jugendamt den Mob, um der Erziehungs-industrie einen neuen Schub verwertbaren Materials zukommen zu lassen – zur Not eben, weil der Nachbar den Verdacht hat, dass irgendwann in Zukunft dem Kind etwas geschehen könnte.

Die Kosten für diesen amtlichen Größenwahn?

35 – 40 Milliarden Euro im Jahr, 5000 – 8000 Euro pro Monat pro Kind.

Die werden sich nach den neuen Mobilisierungsmaßnahmen wohl noch mal erhöhen!!!!!

4 Kommentare zu „Jugendamt als Stasinachfolger unterwegs – Jugendamt wendet Stasi-Methoden an

    OR sagte:
    Januar 4, 2014 um 5:24 am

    Wieso können wir die Dokumentation nicht sehen? Wieso ist das nicht da?

      Feli sagte:
      März 10, 2014 um 10:15 am

      Aber wehe, wenn – wie in Österreich- der des sexuellen Missbrauchs verdächtigte Kindesvater die Kindesmutter ermordet und dann problemlos das Kind aus Wien nach Oberösterreich zu seinen Eltern entführt, obwohl die mütterliche Großmutter auch in Wien wohnte!! Da konnte plötzlich das Jugendamt nicht mehr eingreifen, um das Kind zurückzubringen und von ZUSTÄNDIGER Stelle den Fall bearbeiten lassen!! Der Großvater ist IT-Mitarbeiter des Steyrer Gerichts, da hat ein Telefonat mit dem Richter gereicht, das Jugendamt hat auch mitgespielt, die Kompetenz der Wiener Behörden wurde wie eine heiße Kartoffel abgegeben und mittlerweile ist die kleine Sophie immer noch in der „Bilderbuch“familie des Täters untergebracht, wo sie vom Großvater auch missbraucht werden kann!!

      Hier kann man mehr darüber lesen:
      http://savesophienow.wordpress.com/

    Werner Hoeckh sagte:
    Januar 28, 2015 um 4:19 pm

    Die Begriffe: Pflegeeltern, Pflegemutter bzw.
    Pflegevater gibt es nicht, nur:

    1.) andere Familie
    2.) Familienpflege
    3.) Pflegefamilie
    4.) Pflegekraft
    5.) Pflegeperson
    6.) Pflegestelle
    7.) Tagespflegeperson
    8.) Tagespflegestelle

    BEEG

    § 1 Abs. 6 Tagespflegeperson
    § 15 Abs. 4 Tagespflegeperson

    BGB

    § 1630 Abs. 3 Familienpflege + Pflegeperson (4 x)
    § 1632 Abs. 4 Familienpflege + Pflegeperson (3 x)
    § 1688 Abs. 1 Familienpflege + Pflegeperson
    Abs. 2 Pflegeperson

    EStG

    § 33b Abs. 6 Pflegeperson

    FamFG seit 01.09.2009 (vorher FGG)

    § 57 Punkt 3 Pflegeperson
    § 161 Abs. 1 Familienpflege + Pflegeperson
    Abs. 2 Familienpflege

    SGB III

    § 28a Abs. 1 1. Pflegeperson

    SGB VI

    § 3 Abs. 1 1a Pflegeperson
    Abs. 4 Pflegeperson

    SGB VII

    § 2 Abs. 1 17. Pflegeperson
    § 44 Abs. 1 Pflegekraft
    Abs. 2 Pflegekraft
    Abs. 5 Pflegekraft

    SGB VIII

    § 16 Abs. 2 Pflegepersonen + Pflegestelle
    § 17a Pflegeperson
    § 17b Pflegeperson
    § 17c Pflegeperson
    § 17d Pflegepersonen
    § 17e Pflegeperson
    § 18 Pflegeperson
    § 19 Abs. 1 Pflegeperson + Pflegestelle
    § 22 Abs. 1 Tagespflegeperson
    § 22a Abs. 1 1. Tagespflegeperson
    § 23 Abs. 1 Tagespflegeperson
    Abs. 2 1. Tagespflegeperson
    Abs. 2 3. Tagespflegeperson
    Abs. 2a Tagespflegeperson
    Abs. 3 Tagespflegeperson
    Abs. 4 Tagespflegeperson
    § 27 Abs. 4 Pflegefamilie
    § 32 Familienpflege
    § 33 andere Familie + Familienpflege
    § 34 andere Familie
    § 35a 2. Punkt 3 Pflegeperson
    § 36 Abs. 1 Pflegestelle
    § 37 Abs. 1 Pflegeperson
    Abs. 2 Pflegeperson (3 x)
    Abs. 2a Pflegeperson
    Abs. 3 Pflegeperson (2 x)
    § 38 Pflegeperson
    § 39 Abs. 2 Pflegeperson
    Abs. 3 Pflegestelle
    Abs. 4 Pflegeperson (2 x) + Pflegestelle
    Abs. 6 Pflegefamilie + Pflegeperson
    Abs. 7 Pflegefamilie
    § 43 Abs. 1 Tagespflegeperson
    Abs. 3 Pflegestelle + Tagespflegeperson
    Abs. 4 Tagespflegeperson
    § 44 Abs. 1 Pflegeperson
    Abs. 2 Pflegestelle
    Abs. 3 Pflegestelle
    Abs. 4 Familienpflege
    § 45 Abs. 3 2. Personal
    § 86 Abs. 6 Pflegeperson
    § 87a Abs. 1 Pflegeperson
    § 89a Abs. 1 Pflegeperson
    § 89e Abs. 1 andere Familie
    § 91 Abs. 1 6. Pflegeperson
    § 97a Abs. 2 Pflegefamilie + Pflegeperson
    § 98 Abs. 1 3. Pflegestelle

    SGB XI

    § 13 Abs. 6 Pflegeperson
    Satz 2 Pflegeperson
    § 15 Abs. 3 Pflegeperson
    § 19 Pflegeperson (2 x)
    § 28 Abs. 1 4. Pflegeperson
    Abs. 1 10. Pflegeperson
    Abs. 1 12. Pflegeperson
    § 34 Abs. 3 Pflegeperson
    § 37 Abs. 4 Pflegekraft (2 x)
    § 39 Pflegeperson (7 x)
    § 40 Abs. 3 Pflegeperson
    § 44 Abs. 1 Pflegeperson (10 x)
    Abs. 2 Pflegeperson
    Abs. 3 Pflegeperson
    Abs. 4 Pflegeperson
    Abs. 5 Pflegeperson
    Abs. 6 Pflegeperson (4 x)
    § 45 Pflegeperson
    § 77 Abs. 1 Pflegekraft
    dto. 2. Pflegekraft
    Abs. 2 Pflegekraft
    § 89a Abs. 1 Pflegeperson
    § 89e Abs. 1 andere Familie
    § 91 Abs. 1 6. Pflegeperson
    § 97a Abs. 2 Pflegefamilie + Pflegeperson
    § 98 Abs. 1 3. Pflegestelle
    § 99 Abs. 5 1. Tagespflegeperson
    Abs. 7a 2f Pflegeperson
    Abs. 7b Pflegestelle + Tagespflegeperson
    § 106 Abs. 2 1. Pflegeperson

    SGB XII

    § 65 Abs. 1 Pflegeperson
    Abs. 2 Pflegeperson
    § 85 Abs. 3 andere Familie
    § 107 andere Familie

    WoGG

    § 14 Abs. 2 20a Pflegekraft + Pflegeperson
    dto. 25. Pflegeperson

    Wir E L T E R N sollten es verbieten bzw. untersagen,
    dass im Gesetz nicht existierende Begriffe verwendet werden.

    Unsere Kinder haben nur 1 x E L T E R N, nämlich Mama + Papa und das sind wir!!!

    Verfasser: Werner Hoeckh, 71679 Asperg (siehe Facebook)
    JugendamtsgeschaedigteEltern@web.de

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